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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    65R8705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          65R8705.17
Radgröße:                                                  7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                       800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706     130 Nm
            Schaftlänge 28 mm
BF2         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZP50742    110 Nm
            Schaftlänge 25 mm
BF3         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZP50742    120 Nm
            Schaftlänge 25 mm
BF4         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706    150 Nm
            Schaftlänge 28 mm
BF5         Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706    175 Nm
            Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes A-Klasse      205/45R18                           A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     K13) N215) T86)                     BF1) E93) E100) K04)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 215/40R18
                ab EG-Genehmigungs-Nr. N225)
                e1*2001/116*0470*04)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
176                             e1*2007/46*0928*..
245G                            e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160     Mercedes A-Klasse        205/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Frontantrieb und        T86)                              BF1) E95) E100)
                Allrad; Beim Typ 245G
                nur zulässig an          205/45R18 M+S
                Fahrzeugausführungen T86)
                ab EG-Genehmigungs-Nr.
                e1*2001/116*0470*04)     215/40R18 M+S
                                         A01) K04)

                                         215/45R18 M+S
                                         A01) K04) K13) K25) K103)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                           e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 165      Mercedes A-Klasse      205/45R18                           A02) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5    T86)                                BF1) EF0)
                türig)
                                       215/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/40R18                           A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                         BF1) E99) K01) K04) K81)
                zulässig an            215/40R18
                Fahrzeugausführungen
                bis EG-Genehmigungs-
                Nr.
                e1*2001/116*0470*02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
246                            e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      Mercedes B- Klasse      205/40R18                         A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur      N215) T86)                        BF1) E100)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 205/45R18
                ab EG-Genehmigungs-Nr. A01) K13) K22) K25) N215) T86)
                e1*2001/116*0470*04)
                                        215/40R18
                                        A01) K04) N225)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Mercedes B-Klasse       215/45R18                         A02) bis A10)
                electric drive                                            BF1)
                                        225/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Mercedes B-Klasse       205/45R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                         BF1) EF0) T86)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      Mercedes B-Klasse       205/45R18                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       T86)                              BF1) EF0)
                Mehrlenker-Hinterachse)
                                        215/45R18
                                        A01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      Mercedes C-Klasse       205/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, W203 N215) T86)                         A94) BF2) E66) EF0)
                bis e1*98/14*0139*13,
                S203 bis                205/40R18 M+S
                e1*98/14*0158*10,       T86)
                außer AMG-Modelle)
                                        215/40R18
                                        N225) T89)

                                         215/40R18 M+S
                                         T89)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                           e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      Mercedes C-Klasse        205/40R18                         A02) bis A10)
                Coupe                                                      A94) BF2) E66)
                (bis e1*98/14*0159*10) 215/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, W203 T86)                               A94) BF2) E67) EF0)
                ab e1*98/14*0139*14,
                S203 ab                 205/45R18
                e1*98/14*0158*11,       T86)
                außer AMG-Modelle)
                                        215/40R18
                                        T89)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      Mercedes C-Klasse       205/40R18                          A02) bis A10)
                Coupe, CLC                                                 A94) BF2) E67)
                (ab e1*98/14*0159*11)   205/45R18

                                         215/40R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     5 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse      215/40R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, C204)                                            BF1) E110) EF0) N225)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse      205/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)      G9R) N215) T86)                   BF1) E104) EF0)

                                        215/40R18
                                        N225)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse      215/40R18                         A02) bis A10)
                (Kombi, S204)                                            BF1) E104) EF0) N225) T89)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/45R18                         A02) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio    N235)                             BF1) E110a) EF0)
                A205)
                                       225/45R18 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, W205)      N225)                             BF1) E103) EF0)

                                        215/45R18 M+S
                                        W225)

                                        225/45R18
                                        A01) K01) N235)

                                        225/45R18 M+S
                                        A01) K01)
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Nr. :                       RA-000995-A0-104
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Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                           A02) bis A10)
                (Kombi, S205)          N225)                               BF1) E103) EF0)

                                         215/45R18 M+S
                                         W225)

                                         225/45R18
                                         A01) K01) N235)

                                         225/45R18 M+S
                                         A01) K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
117                            e1*2007/46*1007*..
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                          A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      K13) N215) T86)                    BF1) E93a) E100)

                                         215/40R18
                                         K04) N225)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse      205/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi; Serie                                   BF1) E95a)
                auch 235/40R18 )         215/40R18 M+S

                                         215/45R18 M+S
                                         A01) K13) K25) K103)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
209                           e1*98/14*0184*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170     Mercedes CLK           205/40R18                           A02) bis A10)
                (mit und ohne          T86)                                A94) BF3) EF0)
                Sportpaket)
                                       205/45R18
                                       T86)

                                         215/40R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
207                             e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215     Mercedes E-Klasse         215/40R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;           N225)                             A94) BF1) EF0)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in 215/40R18 M+S
                16Zoll oder 17Zoll)
                                          215/45R18
                                          G5A) N225)

                                         215/45R18 M+S
                                         G5A)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
211                           E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170      Mercedes E-Klasse      225/45R18                            A02) bis A10)
                (Limousine )                                                BF1) EF0)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150     Mercedes E-Klasse         215/45R18                         A02) bis A10)
                (W212, Limousine,                                           BF1) E111) EF0)
                Ausführungen mit          225/45R18
                kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mercedes E-Klasse      205/55R18                            A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                                           BF4) E111a) EB1) EF0)
                                       215/50R18
                                       T92)

                                         225/45R18

                                         225/50R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA           215/50R18                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         215/55R18

                                         225/50R18
                                         A01) K118)

                                         235/50R18
                                         A01) K118) K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes SLC           205/40R18                           A02) bis A10)
                                                                           A94) BF1) EF0)
                                         205/45R18
                                         G1R)

                                         215/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
171                             e1*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170     Mercedes SLK             205/45R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ohne Flap                                       A94) BF3) EF0)
                an Hinterachse)          215/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
171                            e1*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170     Mercedes SLK            205/45R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit Flap an                                     A94) BF3) E116) EF0)
                HA)                     215/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 180     Mercedes SLK           205/40R18                           A02) bis A10)
                                                                           A94) BF1) EF0)
                                         205/45R18
                                         G1R)

                                         215/40R18
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Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140      Mercedes V- Klasse, Vito, 215/55R18                         A01) bis A10)
                e-Vito                    G01) K03) K123) N225) T99)        BF5) E105) ER1) K04) K13) K25)
                (W 447, Ausführungen
                mit Serienbereifung bis 225/50R18
                18Zoll; 2WD und 4WD) K01) T99)

                                         235/50R18
                                         G01) K01) K123) T101)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140     Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R18                          A01) bis A10)
                (W 447, Ausführungen     T99)                               BF5) E105) ER1) K01) K04) K13)
                mit kleinster                                               K25)
                Serienbereifung          235/50R18
                in19Zoll; 2WD und 4WD) K123)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Teiletyp :                  65R8705


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
       Zubehörkit: ZP50742
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
       Zubehörkit: ZP50742
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 175 Nm
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Nr. :                       RA-000995-A0-104
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Teiletyp :                  65R8705


E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
       Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
       Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
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Teiletyp :                  65R8705



E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger:

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter und
          gelochter Scheibe Ø360x26 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
     225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. :                       RA-000995-A0-104
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Teiletyp :                  65R8705


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
          der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
         vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
      • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
         kürzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
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Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     14 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.02.2019