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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     65R8705
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            65R8705.17
Radausführungskennz.:                                     65R8705.17
Radgröße:                                                   7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                         800 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                        ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 195    BMW 1er, 1er xDrive   205/40R18                              A01) bis A10)
              (ohne Flap)           N215) T86)                             BF1) K04)

                                     205/40R18 M+S
                                     T86)

                                     205/45R18
                                     N215)

                                     205/45R18 M+S

                                     215/40R18
                                     N225)

                                     215/45R18
                                     GHF) N225)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 225    BMW 1er, 1er xDrive   205/40R18                              A01) bis A10)
              (mit Flap)            N215) T86)                             BF1) K04)

                                     205/40R18 M+S
                                     T86)

                                     205/45R18
                                     N215)

                                     205/45R18 M+S

                                     215/40R18
                                     N225)

                                     215/45R18
                                     GHF) N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                          e1*2007/46*1675*..
F2GT                          e1*2007/46*1677*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170    BMW 2er Active          205/50R18                               A01) bis A10)
              Tourer, Active Tourer   K02) T89)                               A11) BF1) EF0) K01)
              xDrive, Gran Tourer,
              Gran Tourer xDrive      215/45R18
                                      K04)

                                      225/45R18
                                      K02)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/50R18           225/45R18           A01) bis A10)
                                      K01)                K02)                A11) BF1) EF0) V00)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                         e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225    BMW 2er Gran           205/40R18                                A01) bis A10)
              Coupe, 2er xDrive      N215) T86)                               BF1) K04)
              Gran Coupe
                                     205/40R18 M+S
                                     T86)

                                      205/45R18
                                      N215)

                                      205/45R18 M+S

                                      215/40R18
                                      K01) N225)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT                        e1*2018/858*00117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 115    BMW 2er Active Tourer 205/55R18                                 A01) bis A10)
                                                                              A11a) BF1) E73) K04)
                                      225/45R18
                                      A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                         e1*2007/46*1676*..
UKL-L                       e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170    BMW X1 sDrive, X1     205/55R18 M+S                          A01) bis A10)
              xDrive                                                       BF1) E72) EF0) K04)
                                    215/50R18 M+S
                                    K03)

                                     215/55R18 M+S
                                     GFV) K03) K89)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X                         e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 150    BMW X1, iX1           225/55R18                              A01) bis A10)
                                    N235)                                  A93) BF1) K01) K04)

                                     235/50R18
                                     N245)

                                     245/50R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                         e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225    BMW X2                205/55R18 M+S                          A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) EF0) K04)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                         e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210   BMW X4                245/55R18                              A02) bis A10)
                                                                           A11) A94) BF1) ER1)
                                     255/50R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                         e1*2007/46*1679*..
FML2                         e1*2007/46*1678*..
UKL-L                        e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155    BMW Mini               215/35R18                             A01) bis A10)
              (Limousine 2-türig,                                          BF1) K01) K02) K87) T84)
              Cabrio, außer Elektro)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                           e1*2007/46*1683*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155    BMW Mini Clubman         205/45R18                           A01) bis A10)
              (Frontantrieb u. Allrad) N215)                               BF1) EF0) K01) K04) K88)

                                       205/45R18 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                         e1*2007/46*1683*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225   BMW Mini Clubman      205/45R18 M+S                          A01) bis A10)
              John Cooper Works                                            BF1) EF0) K01) K04) K88)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155    BMW Mini Countryman 205/55R18                                A02) bis A10)
                                    N215)                                  A11) BF1) EF0)

                                       205/55R18 M+S

                                       215/50R18
                                       A01) K01) N225)

                                       215/50R18 M+S
                                       A01) K01)

                                       225/45R18
                                       A01) A93a) K01)

                                       225/50R18
                                       A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225   BMW Mini              205/55R18 M+S                          A02) bis A10)
              Countryman John                                              BF1) EF0)
              Cooper Works          215/50R18 M+S
                                    A01) K01)

                                       225/45R18 M+S
                                       A01) A93a) K01)

                                       225/50R18 M+S
                                       A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                         e1*2007/46*1679*..
FML2                         e1*2007/46*1678*..
UKL-L                        e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
170           BMW Mini John          215/35R18                              A01) bis A10)
              Cooper Works                                                  BF1) K01) K04) K87)
              (Limousine 2-türig,
              Cabrio)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E                       e1*2007/46*2063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75            BMW Mini Cooper SE 205/40R18                                  A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01) K04)
                                     215/35R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
       oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


GFV)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17, 235/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
          Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen Streifen von
          50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter Radmitte
          um 5 mm zu kürzen.
       • Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich durch
          Erwärmung um 5 mm auszustellen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 3a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.07.2023