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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001287-A0-104
Anlage-Nr. :                8c
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    65R8704
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          65R8704.03
Radausführungskennz.:                                   65R8704.03
Radgröße:                                               7J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                         37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                       615 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2120 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP40364     110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP40364    120 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001287-A0-104
Anlage-Nr. :                8c
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R                              e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Renault Captur          205/40R18                           A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 15-Zoll  A01) G01)                           BF1)
                Serienreifen)
                                        205/45R18
                                        A01) G01)

                                         215/40R18

                                         215/45R18
                                         A01) G01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110      Renault Captur            205/45R18                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 16- oder                                     BF1)
                17-Zoll Serienreifen )    215/45R18


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
R                                e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88       Renault Clio, Clio        205/40R18                         A02) bis A10)
                Grandtour                                                   BF1) E69)
                (4. Generation)           215/35R18
                                          A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA                           e2*2007/46*0676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 103      Renault Clio           205/40R18                            A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2)
                                         215/35R18
                                         A93a)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                              N196
W                               e2*2001/116*0364*..
W                               e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66       Renault Kangoo           215/40R18                          A01) bis A10)
                (4-Loch, Ausführungen                                       BF1) G6D) K04)
                mit größtem
                Serienreifen 185/70R14)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001287-A0-104
Anlage-Nr. :                8c
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
W                               e2*2007/46*0006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              Renault Kangoo           205/45R18                         A01) bis A10)
                (4-Loch, Ausführungen                                      BF1) K04)
                mit größtem              215/40R18
                Serienreifen 195/65R15)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Megane          205/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)                                        BF1)
                                        205/45R18
                                        A01) K52)

                                         215/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99       Renault Megane Break 205/40R18                             A02) bis A10)
                (Kombi)                                                    BF1)
                                       205/45R18
                                       A01) K52)

                                         215/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
P                             e2*2001/116*0319*..
P                             e2*2007/46*0007*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82       Renault Modus          215/35R18                           A01) bis A10)
                                                                           A93) BF1) K03) K04) K68)
                                                                           K69)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Scenic          215/40R18                          A02) bis A10)
                                        A93) G3E) T89)                     BF2)

                                         215/45R18
                                         G6N)
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Nr. :                       RA-001287-A0-104
Anlage-Nr. :                8c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8704


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
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Teiletyp :                  65R8704


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 120 Nm

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
       1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 205/55R16, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001287-A0-104
Anlage-Nr. :                8c
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8704


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K52)   An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
       Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K68)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb
       der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in
       diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69)   An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
       Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 8c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R8704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.11.2023