Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO Nr. : RA-001287-A0-104 Anlage-Nr. : 5e Seite : 1/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R8704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 65R8704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 65R8704.03 Radausführungskennz.: 65R8704.03 Radgröße: 7J-Nx18H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: *) 615 kg Reifenabrollumfang: 2120 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP40336 120 Nm Schaftlänge 26,5 mm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40345 110 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO Nr. : RA-001287-A0-104 Anlage-Nr. : 5e Seite : 2/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R8704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AB7(JP) e6*2018/858*00060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 Toyota Aygo X 195/50R18 A01) bis A10) A93) BF1) K01) K04) 195/55R18 A93a) GLH) 205/45R18 A93) 205/50R18 A93) 215/45R18 A93) 225/45R18 A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12J e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*.. E12T e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*.. E12U e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 141 Toyota Corolla 205/40R18 A01) bis A10) (Schrägheck, Stufenheck, BF2) K15) Kombi) 215/35R18 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12U TMG e1*2001/116*0320*.. E12U TMG2 e1*2001/116*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 bis 165 Toyota Corolla 205/40R18 A01) bis A10) Kompressor BF2) K15) 215/35R18 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12J1 e11*98/14*0178*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla Verso 205/40R18 A01) bis A10) BF2) K15) 215/35R18 K01) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO Nr. : RA-001287-A0-104 Anlage-Nr. : 5e Seite : 3/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R8704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ1(A) e6*2001/116*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 72 Toyota IQ 215/35R18 A01) bis A10) BF2) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(A) e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Toyota Yaris TS 215/35R18 A01) bis A10) BF2) K01) K04) K75) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(A) e11*2001/116*0248*.. XP9F(A) e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 215/35R18 A01) bis A10) Charade BF2) K01) K04) K75) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(A) e11*2007/46*0152*.. XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 215/35R18 A01) bis A10) (3-türige BF2) E76) K01) K04) K26) Ausführungen, 16Zoll- K86) K87) Serienräder ) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(A) e11*2007/46*0152*.. XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 215/35R18 A01) bis A10) (5-türige A11) BF2) E76) K01) K26) Ausführungen, nur K86) K87) 16Zoll-Serienräder ) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(A) e11*2007/46*0152*.. XP13M(A) e6*2007/46*0344*.. XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 Yaris Hybrid, Yaris 215/35R18 A01) bis A10) Hybrid Sport BF2) EB1) K01) K04) (5-türige Ausführungen, mit 17Zoll Serienräder) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO Nr. : RA-001287-A0-104 Anlage-Nr. : 5e Seite : 4/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R8704 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO Nr. : RA-001287-A0-104 Anlage-Nr. : 5e Seite : 5/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R8704 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZP40336 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: ZP40345 Anzugsmoment: 110 Nm E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport". EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Advics mit belüfteter Scheibe Ø275x25 mm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GLH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/60R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO Nr. : RA-001287-A0-104 Anlage-Nr. : 5e Seite : 6/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R8704 K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben) umzulegen, • die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten, • der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich entsprechend mit nach außen auszustellen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante komplett umzulegen, • Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter Radmitte komplett umzulegen, • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Die Anlage 5e mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 65R8704 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 24.11.2023