Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 1 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R8705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R8705.08
Radausführungskennz.: 65R8705.08
Radgröße: 7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *) 725 kg
Reifenabrollumfang: 2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50880 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50880 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18 A02) bis A10)
IS250, IS250C BF1) E68) EF0)
(Stufenheck, Cabrio)
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Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1 e6*2007/46*0111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175 Lexus NX200t, NX300, 225/55R18 A02) bis A10)
NX300h BF1) EF0)
225/60R18
235/50R18
G4C)
235/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M) e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127 Lexus UX 215/50R18 A02) bis A10)
A93) N225) BF1)
215/50R18 M+S
A93)
215/55R18
A93) G99) N225)
215/55R18 M+S
A93) G99)
225/50R18
A93)
235/50R18
A93a) G99)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A) e11*2001/116*0299*..
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1 e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
HE15U(A) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Toyota Auris 205/40R18 A02) bis A10)
(1. Generation) N215) T86) BF1) E58)
205/45R18
G05) N215) T86)
215/40R18
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Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 3 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
HE15U(A) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 205/40R18 A02) bis A10)
(2. Generation, A93a) N215) T86) BF1) E59) E61)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
N215) T86)
215/40R18
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Auris 205/40R18 A02) bis A10)
(2. Generation, A93a) N215) BF1) E59) E60)
Ausführungen mit
Verbundlenker- 205/45R18
Hinterachse) N215)
215/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge vor Facelift BF1)
2006, ohne
Serienbereifung
215/50R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Facelift BF1)
2006, mit
Serienbereifung
215/50R17)
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Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T27 e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Avensis 215/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) EF0)
215/50R18
G0Z)
225/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M) e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M) e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112 Toyota C-HR 215/50R18 A02) bis A10)
N225) BF2)
215/50R18 M+S
215/55R18
A01) GA7) K91) N225)
215/55R18 M+S
A01) GA7) K91)
225/50R18
A01) K03) K91)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Toyota Corolla Verso 215/40R18 A02) bis A10)
BF1)
215/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A) e11*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97 Toyota Corolla 215/40R18 A02) bis A10)
(Stufenheck) BF1) E67)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M) e6*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112 Toyota Corolla 205/40R18 A02) bis A10)
(Schrägheck, Kombi) A93) BF1) EF0)
205/45R18
215/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AD1 (EU, M) e11*KS07/46*2839*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Toyota Mirai 215/45R18 A02) bis A10)
BF1)
225/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A) e11*2001/116*0264*..
XW3(A) e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG e13*2007/46*1956*..
XW4(A) e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius Plus 215/40R18 A02) bis A10)
BF1)
215/45R18
A01) K25) K88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 215/55R18 A02) bis A10)
(ohne A93) G7A) N225) BF1) E62) EF0)
Serienverbreiterung,
nur bis EG- 215/60R18
Genehmigungs-Nr.: A93) N225)
e6*2001/116*0105*08)
235/50R18
A93) G7A)
235/55R18
245/50R18
A01) K01)
255/50R18
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 6 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 215/55R18 A02) bis A10)
(mit A93) G7A) N225) BF1) E62) EF0)
Serienverbreiterung,
nur bis EG- 215/60R18
Genehmigungs-Nr.: A93) N225)
e6*2001/116*0105*08)
235/50R18
A93) G7A)
235/55R18
245/50R18
255/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114 Toyota RAV4 215/60R18 A02) bis A10)
(nur Ausführungen ab A93) N225) BF2) E63) EF0)
EG-Genehmigungs-
Nr.: 215/60R18 M+S
e6*2001/116*0105*09 A93)
bzw.
e6*2007/46*0166*00) 225/60R18
G6X)
235/55R18
245/55R18
G6X)
255/50R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 7 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M) e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG e13*2007/46*1991*..
XA5P(EU,M) e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE e13*2007/46*2356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 136 Toyota RAV4 225/60R18 A02) bis A10)
A93a) BF1) EF0)
235/55R18
A93a)
235/60R18
GCE)
245/50R18
A93a)
245/55R18
255/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2 e11*2001/116*0350*..
AR2N e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Verso 215/45R18 A02) bis A10)
BF1)
215/50R18
225/45R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
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Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50880
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50880
Anzugsmoment: 120 Nm
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
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E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
e6*2007/46*0166*00
E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/55R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G99) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
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Teiletyp : 65R8705
GA7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 215/65R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 10 mm zu kürzen,
• die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
(auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R8705
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 7b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.10.2020