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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 7b
Seite :                      1 / 12
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       65R8705
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              65R8705.08
Radausführungskennz.:                                       65R8705.08
Radgröße:                                                     7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,00 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                           725 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 ZP50880     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 ZP50880     120 Nm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(M)                     e6*2018/858*00013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 92     Toyota Yaris Cross     215/50R18                                A02) bis A10)
                                                                              BF1)
                                     225/45R18
                                     A93a)
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Anlage-Nr. :                 7b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                      e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153   Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18                              A02) bis A10)
              IS250, IS250C                                                BF1) E68) EF0)
              (Stufenheck, Cabrio)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1                         e6*2007/46*0111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175   Lexus NX200t,         225/55R18                              A02) bis A10)
              NX300, NX300h                                                BF1) EF0)
                                    225/60R18

                                     235/50R18
                                     G4C)

                                     235/55R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX              215/50R18                              A02) bis A10)
                                    A93) N225)                             A11) BF1)

                                     215/50R18 M+S
                                     A93)

                                     215/55R18
                                     A93) G99) N225)

                                     215/55R18 M+S
                                     A93) G99)

                                     225/50R18
                                     A93)

                                     235/50R18
                                     A93a) G99)
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Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris            205/40R18                            A02) bis A10)
              (1. Generation)         N215) T86)                           BF1) E58)

                                      205/45R18
                                      G05) N215) T86)

                                      215/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97     Toyota Auris            205/40R18                            A02) bis A10)
              (2. Generation,         A93a) N215) T86)                     BF1) E59) E61)
              Ausführungen mit
              Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18
                                      N215)

                                      215/40R18
                                      N225)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73     Toyota Auris            205/40R18                            A02) bis A10)
              (2. Generation,         A93a) N215)                          BF1) E59) E60)
              Ausführungen mit
              Verbundlenker-          205/45R18
              Hinterachse)            N215)

                                      215/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 7b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                           e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130   Toyota Avensis          215/40R18                            A02) bis A10)
              (Fahrzeuge vor                                               BF1)
              Facelift 2006, ohne
              Serienbereifung
              215/50R17)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                          e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130   Toyota Avensis         215/40R18                             A02) bis A10)
              (Fahrzeuge ab Facelift                                       BF1)
              2006, mit
              Serienbereifung
              215/50R17)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                          e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130    Toyota Avensis         215/45R18                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                           BF1) EF0)
                                     215/50R18
                                     G0Z)

                                      225/45R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR           215/50R18                              A02) bis A10)
                                    N225)                                  A11) BF2)

                                      215/50R18 M+S

                                      215/55R18
                                      A01) GA7) K91) N225)

                                      215/55R18 M+S
                                      A01) GA7) K91)

                                      225/50R18
                                      A01) K03) K91)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                           e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100    Toyota Corolla Verso   215/40R18                             A02) bis A10)
                                                                           BF1)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                           e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
130           Toyota Corolla Verso   215/40R18                             A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     215/45R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                     e11*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97     Toyota Corolla         215/40R18                             A02) bis A10)
              (Stufenheck)                                                 BF1) E67)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla         205/40R18                             A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)                                          A11) A93) BF1) EF0)
                                     205/45R18

                                     215/40R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XG1TJ(JP,M)                  e6*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla Cross   215/55R18                             A02) bis A10)
                                     A93) G99) N225)                       A11) BF2)

                                     225/50R18
                                     A93)

                                     235/50R18
                                     G99)
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Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 7b
Seite :                      6 / 12
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AD1 (EU, M)                 e11*KS07/46*2839*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55            Toyota Mirai          215/45R18                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                       225/45R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                       e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                       e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                   e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                       e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
73            Toyota Prius Plus      215/40R18                             A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                       215/45R18
                                       A01) K25) K88)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4              215/55R18                           A02) bis A10)
              (ohne                    A93) G7A) N225)                     BF1) E62) EF0)
              Serienverbreiterung, nur
              bis EG-                  215/60R18
              Genehmigungs-Nr.:        A93) N225)
              e6*2001/116*0105*08)
                                       235/50R18
                                       A93) G7A)

                                       235/55R18

                                       245/50R18
                                       A01) K01)

                                       255/50R18
                                       A01) K01)
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Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 7b
Seite :                      7 / 12
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4               215/55R18                          A02) bis A10)
              (mit Serienverbreiterung, A93) G7A) N225)                    BF1) E62) EF0)
              nur bis EG-
              Genehmigungs-Nr.:         215/60R18
              e6*2001/116*0105*08) A93) N225)

                                       235/50R18
                                       A93) G7A)

                                       235/55R18

                                       245/50R18

                                       255/50R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                  e6*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114    Toyota RAV4            215/60R18                             A02) bis A10)
              (nur Ausführungen ab   A93) N225)                            BF2) E63) EF0)
              EG-Genehmigungs-
              Nr.:                   215/60R18 M+S
              e6*2001/116*0105*09 A93)
              bzw.
              e6*2007/46*0166*00)    225/60R18
                                     G6X)

                                       235/55R18

                                       245/55R18
                                       G6X)

                                       255/50R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 7b
Seite :                      8 / 12
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4           225/60R18                              A02) bis A10)
                                    A93a)                                  A11) BF1) EF0)

                                     235/55R18
                                     A93a)

                                     235/60R18
                                     GCE)

                                     245/50R18
                                     A93a)

                                     245/55R18

                                     255/50R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5P(EU,M)                  e6*2007/46*0429*..
XA5P(EU,M)-TGRE             e13*2007/46*2356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
136           Toyota RAV4           225/60R18                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   A11) BF1) EF0)

                                     235/55R18
                                     A93)

                                     235/60R18
                                     A01) A93) G01)

                                     245/55R18
                                     A93a)

                                     255/50R18

                                     255/55R18
                                     A01) G01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                         e11*2001/116*0350*..
AR2N                        e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130    Toyota Verso          215/45R18                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     215/50R18

                                     225/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 7b
Seite :                      9 / 12
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 7b
Seite :                      10 / 12
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
       e6*2007/46*0166*00

E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 7b
Seite :                      11 / 12
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


G4C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G6X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G7A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/55R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G99)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GA7)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 215/65R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte
          sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 7b
Seite :                      12 / 12
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
          (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 7b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.07.2023