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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 18a
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     65R8705
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            65R8705.27
Radausführungskennz.:                                     65R8705.27
Radgröße:                                                   7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                         800 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704     120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704    140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 18a
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                            e9*2001/116*0050*..
5PN                           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147    Seat Altea, Altea XL,   205/40R18                            A02) bis A10)
              Toledo                  A93) N215) T86)                      BF1)
              (außer Freetrack)
                                      205/45R18
                                      G7X) N215) T86)

                                      215/40R18
                                      N225) T89)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                          e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Seat Ateca             215/50R18                             A02) bis A10)
              (Ausführung mit        N225)                                 BF2)
              serienmäßiger
              Verbreiterung)         215/50R18 M+S

                                      225/45R18
                                      A93a) N235)

                                      225/45R18 M+S
                                      A93a)

                                      225/50R18
                                      N235)

                                      225/50R18 M+S


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                          e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    Seat Ateca             215/50R18                             A02) bis A10)
              (Ausführung ohne                                             BF2)
              serienmäßiger          225/45R18
              Verbreiterung)         A93a)

                                      225/50R18
                                      A01) G01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                         e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
221           Seat Cupra Ateca      225/50R18                              A02) bis A10)
                                                                           A93a) BF2) EB1) EF0) N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 18a
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                           e9*2001/116*0072*..
3RN                          e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147    Seat Exeo, Exeo ST     205/45R18                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi, mit G8V) T86)                             BF1) EB2)
              kleinster
              Serienbereifung 195/.. 215/40R18
              oder 205/..)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                            e9*2001/116*0052*..
1PN                           e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155    Seat Leon               205/40R18                            A02) bis A10)
              (Ausführungen mit       A93) T86)                            BF1)
              kleinster
              Sommerbereifung         205/45R18
              195/.. oder 205/..)     G2P) T86)

                                       215/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Seat Leon                 205/40R18                          A02) bis A10)
              (3-türer, 5-türer,        A93)                               BF1) E61)
              Kombi; Ausführungen
              mit Verbundlenker-        205/45R18
              Hinterachse)              G0S)

                                       215/40R18
                                       A93a)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221    Seat Leon                 205/40R18                          A02) bis A10)
              (3-türer, 5-türer,        A93) N215) T86)                    BF1) E62) EB3) EF0)
              Kombi; Ausführungen
              mit Mehrlenker-           205/45R18
              Hinterachse)              GCP) N215)

                                       215/40R18
                                       A93a) N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 18a
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                           e9*2007/46*3167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110    Seat Leon, Leon        205/40R18                             A02) bis A10)
              Sportstourer           A93) N215) T86)                       BF2) E61)
              (Ausführungen mit
              Verbundlenker-         205/45R18
              Hinterachse)           A93a) N215)

                                     215/40R18
                                     A93) N225)

                                     215/45R18
                                     G1C) N225)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                          e9*2007/46*6666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Seat Tarraco          215/55R18                              A02) bis A10)
              (ohne                 A93) N225)                             A11) BF2)
              Radhausverbreiterung)
                                    215/60R18
                                    A93) N225)

                                     225/55R18
                                     A93) N235)

                                     225/60R18
                                     N235)

                                     235/50R18
                                     A93a)

                                     235/55R18
                                     A93a)

                                     245/50R18

                                     245/55R18

                                     255/50R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 18a
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                          e9*2007/46*6666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Seat Tarraco          215/55R18                               A02) bis A10)
              (mit                  A93) N225)                              A11) BF2) E64)
              Radhausverbreiterung)
                                    215/60R18
                                    A93) N225)

                                     225/55R18
                                     A93) N235)

                                     225/60R18
                                     N235)

                                     235/50R18
                                     A93a)

                                     235/55R18
                                     A93a)

                                     245/50R18

                                     245/55R18

                                     255/50R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 18a
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
       Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 18a
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Faustsattel Kennz. ATE CN 4FF Audi Emblem mit belüfteter Scheibe Ø320x30 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo A5440101 mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø370x32 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16,
       215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
     225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 18a
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 18a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.07.2023