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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001287-A0-104
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           65R8704
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  65R8704.13
Radausführungskennz.:                                           65R8704.13
Radgröße:                                                        7J-Nx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                             4
Mittenlochdurchmesser:                                           68,00 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                               500 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2120 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    ZP40345     110 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3                            e5*2007/46*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 88       Hyundai Bayon           205/40R18                                A02) bis A10)
                (Serien Reifen          A93)                                     A11) BF1) E57)
                185/65R15, 195/55R16
                oder 215/45R17)         215/40R18
                                        A93a)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001287-A0-104
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3                             e5*2007/46*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 88       Hyundai Bayon            205/50R18                         A02) bis A10)
                (Serienreifen 205/55R17)                                   A11) BF1) E57a)
                                         225/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
GB-HME                          e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 215/35R18                           A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                               BF1)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig AUCH
                mit 16- oder 17-Zoll
                Reifen ausgerüstet sind
                oder diese in den COC
                Papieren eingetragen
                haben)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Hyundai I20 Active       215/35R18                         A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                               BF1)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig AUCH
                mit 16- oder 17-Zoll
                Reifen ausgerüstet sind
                oder diese in den COC
                Papieren eingetragen
                haben)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3                           e5*2007/46*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 88       Hyundai i20            205/40R18                           A02) bis A10)
                                       A93)                                A11) BF1)

                                         215/40R18
                                         A93a)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001287-A0-104
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8704


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54967 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001287-A0-104
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8704


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15,
       195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassensind.

E57a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/55R17
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
      zugelassen ist.

Die Anlage 10 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R8704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.11.2023