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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  65R8705
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Ronal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          65R8705.25
               Radausführungskennz.:                                   65R8705.25
               Radgröße:                                                7Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 52327*08




               Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
               geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VOLVO

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50502     120 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                  ZP50535     140 Nm
                               Schaftlänge 32 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                ZP50535    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e4*2001/116*0076*..
               M-2D                          e1*2001/116*0427*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169      Volvo C30              205/40R18                             A02) bis A10)
                                                      T86)                                  BF1) S01)

                                                        205/45R18
                                                        T86)

                                                        215/40R18

                                                        215/45R18
                                                        G1L)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                                e4*2001/116*0076*..
§22 52327*08




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 169      Volvo S40, V50             205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Front -und Allradantrieb) T86)                              BF1) S01)

                                                        205/45R18
                                                        T86)

                                                        215/40R18

                                                        215/45R18
                                                        G1L)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                              e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187      Volvo V40               205/45R18                            A02) bis A10)
                               (außer V40 Cross        T86)                                 BF1)
                               Country)
                                                       215/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                              e4*2001/116*0076*..
               M-N2E                          e13*2007/46*1337*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 205/45R18                          A02) bis A10)
                                                       A93a) T86)                         BF1)

                                                        205/50R18

                                                        215/45R18

                                                        225/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e9*2007/46*0023*..
               F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 52327*08




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 224      Volvo S60, V60, V60      215/40R18                         A02) bis A10)
                               Hybrid                   T89)                              A93) BF2) E58) EF0)
                               (Limousine, Kombi; außer
                               Cross Country)           215/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                              e9*2007/46*0023*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 187     Volvo S60 Cross Country, 215/50R18                         A02) bis A10)
                               V60 Cross Country        A93a)                             BF3)

                                                        215/55R18

                                                        225/50R18

                                                        235/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                             e9*2001/116*0065*..
               B-2D                          e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 224      Volvo V70              215/45R18                           A02) bis A10)
                               (nicht XC 70)          N225)                               BF2)

                                                        225/45R18
                                                        L22)
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               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               A                             e9*2001/116*0057*..
               A-2D                          e1*2001/116*0504*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 232      Volvo S80              215/45R18                          A02) bis A10)
                                                      N225)                              BF2) E58)

                                                       225/45R18
                                                       L22) N235)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B                             e9*2001/116*0065*..
               B-2D                          e1*2001/116*0505*..
               B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
               B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 52327*08




               120 bis 224     Volvo XC70             215/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                         BF2)
                                                       225/50R18

                                                       235/50R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 52327*08




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
                      Zubehörkit: ZP50535
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50535
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R18 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               L22)   Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R17
                      ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
§22 52327*08




                      zugelassen sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubauen
                      (Überprüfung durch Kreisfahrt). In diesem Fall ist die Auflage A01 zusätzlich zu beachten.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 20c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 15.02.2019