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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                22
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          65R8705
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Ronal
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 65R8705.25
Radgröße:                                                        7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            108 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                            76 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                              800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                         ZP50587     140 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C                             e9*2001/116*0046*..
C-2D                          e1*2001/116*0506*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 232     Volvo XC90             235/55R18                           A02) bis A10)
                                                                           BF1) S02)
                                        235/60R18

                                        245/55R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                22
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
       Zubehörkit: ZP50587
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-A0-104
Anlage-Nr. :                22
Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705



S02)   Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

Die Anlage 22 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.02.2019