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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 31
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      65R8705
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             65R8705.573
Radausführungskennz.:                                      65R8705.573
Radgröße:                                                    7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            51 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          800 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                         ZPS5X3302 140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 195    BMW 1er, 1er xDrive   215/40R18                                A02) bis A10)
              (ohne Flap)           A93)                                     BF1) N225)

                                     215/45R18
                                     GHF)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 31
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 225    BMW 1er, 1er xDrive   215/40R18                              A02) bis A10)
              (mit Flap)            A93)                                   BF1) N225)

                                      215/45R18
                                      GHF)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                          e1*2007/46*1675*..
F2GT                          e1*2007/46*1677*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170    BMW 2er Active          215/45R18                            A02) bis A10)
              Tourer, Active Tourer   A93b)                                A11) BF1) EF0)
              xDrive, Gran Tourer,
              Gran Tourer xDrive      225/45R18
                                      A01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                         e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225    BMW 2er Gran           215/40R18                             A02) bis A10)
              Coupe, 2er xDrive                                            BF1) N225)
              Gran Coupe


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT                        e1*2018/858*00117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 115    BMW 2er Active Tourer 225/45R18                              A02) bis A10)
                                                                           A11a) BF1) E73)
                                      225/50R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                         e1*2007/46*1676*..
UKL-L                       e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170    BMW X1 sDrive, X1     205/55R18 M+S                          A02) bis A10)
              xDrive                A93a)                                  BF1) E72) EF0)

                                      215/50R18 M+S

                                      215/55R18 M+S
                                      GFV)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 31
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X                         e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 150    BMW X1, iX1           225/55R18                              A02) bis A10)
                                    A93a) N235)                            BF1)

                                       235/50R18
                                       N245)

                                       245/50R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                         e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225    BMW X2                205/55R18 M+S                          A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1) EF0)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4                         e1*2007/46*1680*..
UKL-L                        e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155    BMW Mini               215/35R18                             A01) bis A10)
              (Limousine 4-türig)                                          BF1) K04) T84)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                           e1*2007/46*1683*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155    BMW Mini Clubman         215/40R18                           A02) bis A10)
              (Frontantrieb u. Allrad)                                     BF1) EF0) N225)
                                       215/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 31
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155    BMW Mini Countryman 205/55R18                                 A02) bis A10)
                                    N215)                                   A11) BF1) EF0)

                                     205/55R18 M+S

                                     215/50R18
                                     N225)

                                     215/50R18 M+S

                                     225/45R18
                                     A93a)

                                     225/50R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
225           BMW Mini              205/55R18 M+S                           A02) bis A10)
              Countryman John                                               BF1) EB1) EF0)
              Cooper Works          215/50R18 M+S

                                     225/45R18 M+S
                                     A93a)

                                     225/50R18 M+S


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 31
Seite :                      5/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3302
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
       oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 31
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel Kennz. BMW Brembo 4x40 335 30 mit belüfteter Scheibe Ø335x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GFV)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17, 235/35R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 31
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Die Anlage 31 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.07.2023