Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 1 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 65R9805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 65R9805.073 Radausführungskennz.: 65R9805.073 Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 925 kg Reifenabrollumfang: 2350 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 130 Nm Schaftlänge 26,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZPS5X3265 110 Nm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZPS5X3265 120 Nm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZPS5X3266 150 Nm Schaftlänge 26,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 bis 310 Mercedes A-Klasse AMG 235/35R19 M+S A01) bis A10) A 45, AMG A 45 S BF1) K01) K04) K14) K23) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 2 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N225) T85) BF2) E66) W203 bis e1*98/14*0139*13, S203 245/30R19 bis e1*98/14*0158*10, A01) K03) K56) T89) außer AMG-Modelle) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 245/30R19 A01) bis A10) (W203 bis BF2) E66) K03) K56) e1*98/14*0139*13, S203 bis e1*98/14*0158*10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) Coupe BF2) E66) (bis e1*98/14*0159*10) 245/30R19 A01) K03) K56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N225) T85) BF2) E67) W203 ab e1*98/14*0139*14, 225/35R19 S203 ab T88) e1*98/14*0158*11, außer AMG-Modelle) 245/30R19 A01) K56) T89) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 3 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 225/35R19 A02) bis A10) (W203 ab T88) BF2) E67) e1*98/14*0139*14, S203 ab 245/30R19 e1*98/14*0139*15) A01) K56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 215/35R19 A02) bis A10) Coupe, CLC N225) T85) BF2) E67) (ab e1*98/14*0159*11) 225/30R19 T84) 225/35R19 245/30R19 A01) K56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio N235) T88) BF1) E110a) K01) A205) 225/35R19 M+S T88) 225/40R19 K122) K132) N235) 225/40R19 M+S K122) K132) 235/35R19 K132) N245) 235/35R19 M+S K132) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 4 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S A01) bis A10) AMG BF1) K01) K122) K132) (Coupe C205, Cabrio A205) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, W205) N235) T88) BF1) E103) EF0) K01) K04) 225/35R19 M+S T88) 225/40R19 GAZ) K122) N235) T93) 225/40R19 M+S GAZ) K122) T93) 235/35R19 N245) T91) 235/35R19 M+S T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S A01) bis A10) AMG BF1) K01) K122) (Limousine, W205) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 5 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R19 A01) bis A10) (Kombi, S205) GCW) K122) N235) T93) BF1) E103) K01) K04) 225/40R19 M+S GCW) K122) T93) 235/35R19 GCT) N245) T91) 235/35R19 M+S GCT) T91) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S A01) bis A10) AMG BF1) K01) K122) (Kombi, S205) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Mercedes CLK 225/35R19 A02) bis A10) (mit und ohne A94) BF3) T88) Sportpaket) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A02) bis A10) N225) T85) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 225/35R19 A02) bis A10) 55 AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF3) T88) 225/35R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Mercedes CLS 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi; A94) BF1) EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/45R17) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 6 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R19 M+S A02) bis A10) T93) A94) BF4) 245/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 285 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; G5C) N235) T88) BF1) K01) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/35R19 in 16Zoll oder 17Zoll) G4Y) K04) K15) N245) T91) 245/30R19 K04) K15) N255) T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K01) N235) T88) K04) K15) N255) BF1) V00) T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 Mercedes E-Klasse 235/35R19 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; N245) BF1) K01) K04) K15) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/30R19 in 18Zoll) N255) T89) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; BF4) Ausführungen mit 235/40R19 kleinsten Serienreifen ab 225/..) 245/35R19 245/40R19 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 7 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; BF4) N255) Ausführungen mit 245/40R19 kleinsten Serienreifen ab 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211 AMG e1*2001/116*0397*.. 211K e1*2001/116*0213*.. 211K AMG e1*2001/116*0398*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 378 Mercedes E55 AMG, E63 245/35R19 M+S A02) bis A10) AMG BF1) EF0) T93) (Limousine, Kombi) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/35R19 A01) bis A10) (W212, Limousine, T88) BF1) E111) K01) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/35R19 in 16Zoll) K04) T91) 245/35R19 K04) K27) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/35R19 A01) bis A10) (W212, Limousine, BF1) E111) K01) K04) K27) Ausführungen mit K97) kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 8 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/40R19 A01) bis A10) (W213, Limousine) K03) N235) T93) BF4) E111a) 225/40R19 M+S K03) T93) W235) 225/45R19 GEE) K03) N235) T96) 225/45R19 M+S GEE) K03) T96) W235) 235/40R19 K01) N245) T95) 235/40R19 M+S K01) T95) W245) 245/35R19 K01) N255) T93) 245/35R19 M+S K01) T93) 245/40R19 K01) N255) 245/40R19 M+S K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 225/45R19 A01) bis A10) (S213, Kombi) GEE) K03) N235) T96) BF4) EF0) 225/45R19 M+S GEE) K03) T96) W235) 235/40R19 K01) N245) T95) 235/40R19 M+S K01) T95) W245) 245/40R19 K01) N255) T98) 245/40R19 M+S K01) T98) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 9 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/40R19 A01) bis A10) Terrain BF4) K134) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/55R19 A01) bis A10) GLS ER2) BF4) EF0) K01) K02) (Ausführungen ohne serienmäßige 275/50R19 Radhausverbreiterung) ER3) 275/55R19 ER1) K112) K113) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/55R19 A01) bis A10) GLS ER2) BF4) EF0) K01) (Ausführungen mit serienmäßiger 275/50R19 Radhausverbreiterung ER3) K04) und Serienreifen 295/40R21) 275/55R19 ER1) K04) K112) K113) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 225/45R19 A01) bis A10) BF1) K118) 235/40R19 K01) K120) 245/40R19 K01) K119) K120) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 10 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 225/45R19 M+S A01) bis A10) BF1) K118) 245/40R19 K01) K119) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 225/50R19 A01) bis A10) (H247) N235) BF1) K01) K02) K120) 245/45R19 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 225/50R19 A01) bis A10) (X247) N235) BF1) K01) K02) K120) 245/45R19 255/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10) (X253, ohne A94) BF4) Verbreiterung) 235/55R19 245/50R19 A94) 255/50R19 A01) K01) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 11 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 243 Mercedes GLC 235/50R19 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) A94) N245) BF4) 235/50R19 M+S A94) 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 A94) N255) 245/50R19 M+S A94) 255/50R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) BF4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/50R19 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 43 AMG A94a) BF4) Coupe (X253, C253) 235/55R19 M+S 245/50R19 M+S 255/45R19 M+S 255/50R19 M+S A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 M+S 255/50R19 M+S A02) bis A10) BF4) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 12 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 375 Mercedes GLC 63 235/55R19 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 63S AMG, A94) BF4) GLC 63 AMG Coupe, GLC 63S AMG Coupe (X253, C253) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10) (C253, ohne A94) BF4) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/55R19 245/50R19 255/50R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) BF4) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 13 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/50R19 A02) bis A10) (C253, mit A94a) N245) BF4) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/50R19 M+S A94a) 235/55R19 N245) 235/55R19 M+S 245/50R19 N255) 245/50R19 M+S 255/50R19 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R19 255/50R19 A02) bis A10) BF4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 145 Mercedes EQC 235/55R19 255/50R19 A01) bis A10) K01) BF4) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 235/55R19 A01) bis A10) K04) N245) BF4) K01) 245/50R19 K04) N255) 245/55R19 G5K) K04) N255) 255/50R19 K02) 265/50R19 G5M) K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 14 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 235/40R19 A02) bis A10) Heckantrieb T95) BF4) E97a) (W221) 235/45R19 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19 A02) bis A10) MATIC T95) BF4) E97a) (W221) 235/45R19 245/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/45R19 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) BF4) E98b) 245/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 215/35R19 A02) bis A10) A94a) N225) BF1) 225/30R19 A94a) 225/35R19 G1R) 245/30R19 A01) K01) K97) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 15 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes SLC 43 AMG 235/35R19 M+S A01) bis A10) K03) K25) K102) K103) K104) BF1) K97) 245/30R19 M+S K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap an BF3) N225) Hinterachse) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A01) bis A10) N225) K04) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap BF3) E116) N225) an HA) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/35R19 245/30R19 A02) bis A10) N225) BF3) E116) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 215/35R19 A02) bis A10) A94a) N225) BF1) 225/30R19 A94a) 225/35R19 G1R) 235/35R19 A01) G01) K03) K25) K97) K102) K103) K104) 245/30R19 A01) K01) K97) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 16 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. 172 AMG e1*2007/46*0857*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 310 Mercedes SLK 55 AMG 235/35R19 M+S A01) bis A10) K03) K25) K102) K103) K104) BF1) K97) 245/30R19 M+S K01) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 17 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZPS5X3266 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Zubehörkit: ZPS5X3265 Anzugsmoment: 110 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm Zubehörkit: ZPS5X3265 Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZPS5X3266 Anzugsmoment: 150 Nm E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 18 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1840 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 19 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 G5C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 20 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: • die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen, • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, • die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 21 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 22 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO Nr. : RA-001153-A0-104 Anlage-Nr. : 1b Seite : 23 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R9805 W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 1b mit den Seiten 1-23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 65R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 02.02.2021