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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     65R9805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           65R9805.05
                Radausführungskennz.:                                    65R9805.05
                Radgröße:                                                   8Jx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 53551*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           0 Ø76 Ø65.1
                geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PEUGEOT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                      ZP50509     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                      ZP50509    120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                              e2*2007/46*0405*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 165      Peugeot 308, 308 SW     215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)      N225) T85)                        BF1)

                                                       225/30R19
                                                       A01) K12) K106) T84)

                                                       225/35R19
                                                       A01) K11) K12) K106)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               L                             e2*2007/46*0405*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53551*05




               184 bis 200     Peugeot 308 GTi        225/30R19                          A02) bis A10)
                                                      G1R) T84)                          BF2) N235)

                                                       225/35R19
                                                       A01) K16) K18)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73 bis 133      Peugeot 3008           205/55R19                          A02) bis A10)
                                                      M00) N215)                         A11) BF2)

                                                       205/55R19 M+S
                                                       M00)

                                                       225/45R19
                                                       A93a)

                                                       235/45R19
                                                       A93b)

                                                       245/45R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6                             e2*2007/46*0062*..
               6 3FY                         e2*2001/116*0332*..
               6 3FZ                         e2*2001/116*0294*..
               6 4HP                         e2*2001/116*0352*..
               6 4HT                         e2*2001/116*0346*..
               6 6FY                         e2*2001/116*0330*..
               6 6FZ                         e2*2001/116*0292*..
               6 9HY                         e2*2001/116*0336*..
               6 9HZ                         e2*2001/116*0296*..
               6 RFJ                         e2*2001/116*0331*..
               6 RFN                         e2*2001/116*0293*..
               6 RHL                         e2*2001/116*0312*..
               6 RHR                         e2*2001/116*0297*..
               6 UHZ                         e2*2001/116*0328*..
               6 XFV                         e2*2001/116*0295*..
               6*****                        e2*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 53551*05




               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Peugeot 407            225/40R19                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)     G7U)                              BF1)

                                                      235/35R19
                                                      T91)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                             e2*2007/46*0080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 133     Peugeot 508 RXH        225/40R19                         A02) bis A10)
                                                      N235)                             BF2)

                                                      225/45R19
                                                      GA2) N235)

                                                      235/40R19
                                                      N245)

                                                      245/40R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                              e2*2007/46*0080*..
               8                              e2*2007/46*0081*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 150      Peugeot 508, 508 SW     225/40R19                           A02) bis A10)
                               (außer Ausführungen     N235) T93)                          BF2)
                               Allroad bzw. RXH)
                                                        235/40R19

                                                        245/35R19
                                                        T93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*2007/46*0534*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53551*05




               73 bis 133      Peugeot 5008           225/45R19                            A02) bis A10)
                                                      A93a)                                BF2)

                                                        235/45R19
                                                        A93b)

                                                        245/45R19


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                                e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Peugeot Partner           225/35R19                         A01) bis A10)
                               (Serienreifen bis 205/..;                                   BF2) E26) E82) K04) T88)
                               außer Elektro)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                               e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Peugeot Partner           225/45R19                         A01) bis A10)
                               (Serienreifen ab 215/.. ;                                   BF2) E26) E83) K01)
                               außer Elektro)            235/40R19
                                                         K04) T95)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                               e2*2007/46*0624*..
               E                               e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Peugeot Rifter           225/45R19                         A02) bis A10)
                               (außer Elektro)                                            BF2) E26)
                                                        235/40R19
                                                        T95)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
§22 53551*05




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
§22 53551*05




                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E26)   Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E82)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
                      oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E83)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                      215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 53551*05




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                      ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen.

               K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
                     • Befestigungsschraube auszuschneiden,
                     • die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
                       Befestigungschraube warm einzuformen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805



               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 53551*05




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 13b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.03.2026
						
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