Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18d
Seite : 1/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R9805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R9805.18
Radausführungskennz.: 65R9805.18
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
§22 53551*05
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *) 930 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORTHING
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50880 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18d
Seite : 2/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T5 Einzelbetriebserlaubnis
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Forthing 3 215/45R19 A01) bis A10)
A93) BF1) E44)
215/50R19
A01) A93a) K04) M00)
225/45R19
A93)
235/40R19
A01) A93) K04)
235/45R19
A01) A93) K04)
§22 53551*05
245/40R19
A01) A93) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M4 Einzelbetriebserlaubnis
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Forthing 4 215/50R19 A01) bis A10)
A93a) M00) BF1) E41)
225/45R19
A93)
225/50R19
A01) K02)
235/45R19
A93a)
245/40R19
A01) K02)
245/45R19
A01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18d
Seite : 3/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX5G Einzelbetriebserlaubnis
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Forthing 5 235/55R19 A01) bis A10)
A93a) BF1) E42)
245/50R19
A01) A93a) K04)
255/50R19
A01) A93a) K01) K04)
265/50R19
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53551*05
M6 HEV Einzelbetriebserlaubnis
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Forthing 9 225/45R19 A01) bis A10)
A93) BF1) E43)
225/50R19
235/45R19
A93)
245/45R19
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
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Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18d
Seite : 4/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
§22 53551*05
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50880
Anzugsmoment: 120 Nm
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Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18d
Seite : 5/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
E41) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
Foto):
• Motorleistung: 130 kW
• Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø310x25 mm/ Ø313x12 mm, Bremssattel v/h:1-Kolben
Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
• Karosserievariante: s. Foto
• Serienbereifung: 215/55R18, 245/50R18, 235/45R19, 235/40R20
• Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
• FIN: LMXA14AF6PZ363771
• Prüfort, Prüfdatum: Essen, 19.04.2023
§22 53551*05
E42) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
Foto):
• Motorleistung: 130 kW
• Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø315 mm/ Ø313 mm, Bremssattel v/h:1-Kolben
Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
• Karosserievariante: s. Foto
• Serienbereifung: 235/55R19, 235/50R20
• Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
• FIN: LMXA14AF8PZ363111
• Prüfort, Prüfdatum: Essen, 30.03.2023
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18d
Seite : 6/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
E43) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
Foto):
• Motorleistung: 125 kW
• Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø321 mm/ Ø313 mm, Bremssattel v/h: 2-Kolben
Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
• Karosserievariante: s. Foto
• Serienbereifung: 6,5x18 ET49 225/55R18
• Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
• FIN: LMXG14DA4SZ356563
• Prüfort, Prüfdatum: Essen, 17.02.2025
§22 53551*05
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18d
Seite : 7/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
E44) Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
Foto):
• Motorleistung: 125 kW
• Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø295 mm/ Ø285 mm, Bremssattel v/h: 1-Kolben
Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
• Karosserievariante: s. Foto
• Serienbereifung: 7x18 ET49 215/55R18
• Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
• FIN: LMXA14AF7SZ370110
• Prüfort, Prüfdatum: Essen, 11.06.2025
§22 53551*05
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18d
Seite : 8/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Die Anlage 18d mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 10.03.2026
§22 53551*05