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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                18d
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     65R9805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           65R9805.18
                Radausführungskennz.:                                    65R9805.18
                Radgröße:                                                   8Jx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     82,00 mm
§22 53551*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
                geprüfte Radlast: *)                                         930 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORTHING

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          ZP50880     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                18d
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               T5                            Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125             Forthing 3             215/45R19                         A01) bis A10)
                                                      A93)                              BF1) E44)

                                                      215/50R19
                                                      A01) A93a) K04) M00)

                                                      225/45R19
                                                      A93)

                                                      235/40R19
                                                      A01) A93) K04)

                                                      235/45R19
                                                      A01) A93) K04)
§22 53551*05




                                                      245/40R19
                                                      A01) A93) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M4                            Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             Forthing 4             215/50R19                         A01) bis A10)
                                                      A93a) M00)                        BF1) E41)

                                                      225/45R19
                                                      A93)

                                                      225/50R19
                                                      A01) K02)

                                                      235/45R19
                                                      A93a)

                                                      245/40R19
                                                      A01) K02)

                                                      245/45R19
                                                      A01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                18d
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX5G                          Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130             Forthing 5             235/55R19                           A01) bis A10)
                                                      A93a)                               BF1) E42)

                                                      245/50R19
                                                      A01) A93a) K04)

                                                      255/50R19
                                                      A01) A93a) K01) K04)

                                                      265/50R19
                                                      A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53551*05




               M6 HEV                        Einzelbetriebserlaubnis
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125             Forthing 9             225/45R19                           A01) bis A10)
                                                      A93)                                BF1) E43)

                                                      225/50R19

                                                      235/45R19
                                                      A93)

                                                      245/45R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                18d
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
§22 53551*05




                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                18d
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               E41)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
                      Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
                      Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
                      Foto):
                      • Motorleistung: 130 kW
                      • Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø310x25 mm/ Ø313x12 mm, Bremssattel v/h:1-Kolben
                         Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
                      • Karosserievariante: s. Foto
                      • Serienbereifung: 215/55R18, 245/50R18, 235/45R19, 235/40R20
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LMXA14AF6PZ363771
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 19.04.2023
§22 53551*05




               E42)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
                      Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
                      Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
                      Foto):
                      • Motorleistung: 130 kW
                      • Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø315 mm/ Ø313 mm, Bremssattel v/h:1-Kolben
                         Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
                      • Karosserievariante: s. Foto
                      • Serienbereifung: 235/55R19, 235/50R20
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LMXA14AF8PZ363111
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 30.03.2023
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                18d
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805



               E43)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
                      Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
                      Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
                      Foto):
                      • Motorleistung: 125 kW
                      • Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø321 mm/ Ø313 mm, Bremssattel v/h: 2-Kolben
                         Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
                      • Karosserievariante: s. Foto
                      • Serienbereifung: 6,5x18 ET49 225/55R18
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LMXG14DA4SZ356563
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 17.02.2025
§22 53551*05
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                18d
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               E44)   Die Fahrzeuge werden im Einzelbetriebserlaubnisverfahren zugelassen. Die
                      Typenbezeichnung kann dadurch anders lauten und die KW- Zahl um ±4 schwanken. Die
                      Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen mit folgenden Merkmalen (s.a.
                      Foto):
                      • Motorleistung: 125 kW
                      • Bremsanlage: Scheibendurchm. v/h: Ø295 mm/ Ø285 mm, Bremssattel v/h: 1-Kolben
                         Faustsattel/ 1-Kolben Faustsattel
                      • Karosserievariante: s. Foto
                      • Serienbereifung: 7x18 ET49 215/55R18
                      • Geprüftes Fahrzeug zur Gutachtenerstellung:
                      • FIN: LMXA14AF7SZ370110
                      • Prüfort, Prüfdatum: Essen, 11.06.2025
§22 53551*05




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                18d
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805



               Die Anlage 18d mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.03.2026
§22 53551*05
						
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