Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R9805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R9805.18
Radausführungskennz.: 65R9805.18
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
§22 53551*05
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *) 930 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50880 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50880 120 Nm
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Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(EUM)-TGRE e13*2018/858*00156*..
XPB1F(M) e6*2018/858*00013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 92 Toyota Yaris Cross 225/40R19 A02) bis A10)
BF1)
235/40R19
245/35R19
A01) K01)
245/40R19
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XPA1G(EU,M) e6*2007/46*0454*..
§22 53551*05
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
192 bis 206 Toyota Yaris GR 225/30R19 A02) bis A10)
A01) G01) BF1)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M) e6*2007/46*0250*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Lexus ES 225/40R19 A02) bis A10)
A93a) N235) A11) BF1)
235/40R19
245/35R19
A93a)
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Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 3 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A) e6*2007/46*0035*..
HS19(A) e6*2001/116*0106*..
L10(A) e6*2007/46*0034*..
S19(A) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215 Lexus GS200T, 225/40R19 A02) bis A10)
GS250, GS300, A94) N235) A11) BF2) E65) E66)
GS300H, GS450H
235/35R19
A94) T91)
235/40R19
A94a)
245/35R19
A94)
§22 53551*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A) e6*2001/116*0106*..
S19(A) e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255 Lexus GS300, GS430, 225/40R19 A02) bis A10)
GS460, GS450H A01) G01) N235) A11) BF1) E64)
235/35R19
N245) T91)
245/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS200D, IS220D, 245/30R19 A02) bis A10)
IS250, IS250C BF1) E68) EF0)
(Stufenheck, Cabrio)
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Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 4 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M) e11*2007/46*2883*..
XC1(EU,M) e6*2007/46*0336*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180 Lexus RC200T, 225/40R19 A02) bis A10)
RC300, RC300H N235) A11) A94) BF2) EF0)
225/40R19 M+S
235/35R19
235/40R19
G2C)
245/35R19
§22 53551*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M) e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127 Lexus UX 225/40R19 A02) bis A10)
A93) A11) BF1)
225/45R19
A93)
235/40R19
A93)
235/45R19
A93a) G99)
245/40R19
A93)
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Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 5 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A) e11*2001/116*0299*..
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1 e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
HE15U(A) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Toyota Auris 215/35R19 A02) bis A10)
(1. Generation) G7F) T85) BF1) E58)
225/35R19
G05)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG e13*2007/46*1718*..
§22 53551*05
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
HE15U(A) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 215/35R19 A02) bis A10)
(2. Generation, N225) T85) BF1) E59) E61)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A) e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Auris 215/35R19 A02) bis A10)
(2. Generation, BF1) E59) E60)
Ausführungen mit 225/35R19
Verbundlenker-
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 225/35R19 A01) bis A10)
(Fahrzeuge vor Facelift BF1) K65)
2006, ohne
Serienbereifung
215/50R17)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 225/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Facelift BF1)
2006, mit
Serienbereifung
215/50R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T27 e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Avensis 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) GCS) BF1)
235/35R19
§22 53551*05
245/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M) e6*2007/46*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
131 Toyota Camry 225/40R19 A02) bis A10)
A93a) N235) A11) BF1)
225/40R19 M+S
A93a)
235/40R19
245/35R19
A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M) e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M) e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112 Toyota C-HR 225/40R19 A02) bis A10)
A93a) A11) BF2)
225/45R19
235/40R19
A01) K91)
245/40R19
A01) K03) K91)
§22 53551*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX2T(M) e6*2018/858*00294*..
AX2T(M)-TGRE e13*2018/858*00573*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 113 Toyota C-HR 235/45R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A11) BF2)
245/40R19
245/45R19
GM9)
255/45R19
GMA)
HL 245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A) e11*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97 Toyota Corolla 225/35R19 A02) bis A10)
(Stufenheck) BF1) E67) G05)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112 Toyota Corolla Cross 225/45R19 A02) bis A10)
A11) BF2)
235/40R19
235/45R19
G99)
245/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A) e11*2001/116*0264*..
XW3(A) e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG e13*2007/46*1956*..
§22 53551*05
XW4(A) e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius Plus 225/35R19 A02) bis A10)
A11) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 235/45R19 A02) bis A10)
(ohne BF1) E62)
Serienverbreiterung, 245/45R19
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 235/45R19 A02) bis A10)
(mit BF1) E62)
Serienverbreiterung, 245/45R19
nur bis EG-
Genehmigungs-Nr.:
e6*2001/116*0105*08)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 9 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M) e6*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114 Toyota RAV4 245/45R19 A02) bis A10)
(nur Ausführungen ab BF2) E63)
EG-Genehmigungs-
Nr.:
e6*2001/116*0105*09
bzw.
e6*2007/46*0166*00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
§22 53551*05
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 53551*05
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50880
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50880
Anzugsmoment: 120 Nm
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
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Anlage-Nr. : 18b
Seite : 11 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08
E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
e6*2007/46*0166*00
E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim
Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)
E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06
E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08
E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09
§22 53551*05
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19, 235/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16,
225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G99) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 12 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
GM9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/50R19, 225/55R18,
245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GMA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/50R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53551*05
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich
von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.
K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 10 mm zu kürzen,
• die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
(auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001153-F0-104
Anlage-Nr. : 18b
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R9805
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 18b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 10.03.2026
§22 53551*05