Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                            65R9805
               Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                        Ronal
               Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           65R9805.25
                Radausführungskennz.:                                    65R9805.25
                Radgröße:                                                   8Jx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
                Lochzahl:                                                      5
                Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
§22 53551*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                           0 Ø76 Ø65.1
                geprüfte Radlast: *)                                         800 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       CITROEN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                          moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                             ZP50509     120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                             ZP50509      110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E                                e2*2007/46*0624*..
               E                                e2*2007/46*0625*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 96       Citroen Berlingo          225/35R19                              A02) bis A10)
                               (Serienreifen bis 205/..;                                        BF1) E26) E84) T88)
                               außer Elektro)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               3                              e2*2007/46*0356*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 133      Citroen C4 Picasso,     225/35R19                          A02) bis A10)
                               Grand C4 Picasso,       A93a) T88)                         BF2)
                               Citroen C4 SpaceTourer,
                               Grand C4 SpaceTourer
                                                       235/35R19
                                                       A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A                               e2*2007/46*0642*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 133      Citroen C5 Aircross      205/55R19                         A02) bis A10)
                                                        M00) N215)                        A11) BF2)
§22 53551*05




                                                       235/45R19

                                                       245/45R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               K                               e2*2018/858*00064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100             Citroen C5 Aircross      225/50R19                         A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                       225/55R19

                                                       235/50R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       255/45R19
                                                       A01) K01) K04)

                                                       HL 235/50R19
                                                       A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53551*05




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50509
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E26)   Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E84)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16 oder
                      215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.
§22 53551*05




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001153-F0-104
               Anlage-Nr. :                23
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R9805


               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 23 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.03.2026
§22 53551*05
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen