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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    65R9805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           65R9805.573
Radausführungskennz.:                                    65R9805.573
Radgröße:                                                  8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          54 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        925 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           ZPS5X3266 130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           ZPS5X3266 150 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225             Mercedes CLA 35 AMG 235/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     A93a)                             BF1)

                                       245/30R19
                                       A93a)

                                       245/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 bis 310     Mercedes CLA 45        225/40R19 M+S                     A02) bis A10)
                AMG , CLA AMG 45 S                                       A94) BF1) EB1)
                (Limousine, Kombi)     235/35R19 M+S

                                       245/35R19 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      225/50R19                         A02) bis A10)
                                       N235)                             BF2)

                                       235/45R19

                                       235/50R19
                                       A01) K61)

                                       245/45R19

                                       255/45R19
                                       A01) K61)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                          e1*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 165     Mercedes GL- Klasse    265/55R19                         A02) bis A10)
                                                                         BF2) EB2) EF0) ER1)
                                       275/55R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 245     Mercedes GL- Klasse, 265/55R19                             A02) bis A10)
                GLS                                                        BF2) EF0) ER1)
                (Ausführungen ohne     275/50R19
                serienmäßige           A94)
                Radhausverbreiterung)
                                       275/55R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 245     Mercedes GL- Klasse, 265/55R19                             A02) bis A10)
                GLS                                                        BF2) EF0) ER1)
                (Ausführungen mit        275/50R19
                serienmäßiger            A94)
                Radhausverbreiterung
                und Serienreifen         275/55R19
                295/40R21)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           225/50R19                           A02) bis A10)
                (H247)                 N235)                               A11) BF1)

                                        235/50R19
                                        A01) K61)

                                        245/45R19

                                        255/45R19
                                        A01) K61)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           225/50R19                           A02) bis A10)
                (X247)                 N235)                               BF1)

                                        235/50R19
                                        A01) K61)

                                        245/45R19

                                        255/45R19
                                        A01) K61)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     235/55R19                         A02) bis A10)
                GLE-Klasse             N245)                             A11) A94) BF2) E107)
                (W166)                                                   E108) EB3) EF0)
                                       235/55R19 M+S

                                       245/50R19
                                       N255)

                                       245/50R19 M+S

                                       245/55R19
                                       N255)

                                       245/55R19 M+S

                                       255/50R19

                                       265/50R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164                           e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     235/55R19                         A02) bis A10)
                                       N245)                             BF2)

                                       245/50R19
                                       N255)

                                       245/55R19
                                       G5K) N255)

                                       255/50R19

                                       265/50R19
                                       A01) G5M) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
251                           e1*2001/116*0341*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes R-Klasse      235/55R19                           A02) bis A10)
                                       A94) N245)                          BF2)

                                       235/55R19 M+S
                                       A94)

                                       245/50R19
                                       A94) N255)

                                       245/50R19 M+S
                                       A94)

                                       245/55R19
                                       G5K) N255)

                                       245/55R19 M+S
                                       G5K)

                                       255/50R19
                                       A01) A94) K04)

                                       265/50R19
                                       A01) G4P) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R9805


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 150 Nm

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R9805



EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. ATE AMG 939 mit belüfteter Scheibe Ø390x36 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø390x36 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
     295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 53551 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001153-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R9805


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
       warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
       Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 26a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2024