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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF19
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    65R0855
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                            Ronal                                    Ronal
               Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                        65R0855.37                           65R0855.073
               Radausführungskennz:                  65R0855.37                           65R0855.073
               Radgröße:                             8½J-Nx20H2                            8½J-Nx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                                   20,1 mm
               Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
§22 54199*03




               Lochzahl:                                  5                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                 76,00 mm                              66,50 mm
               Zentrierart                         Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
               Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                    1010 kg                                  1045 kg
                Reifenabrollumfang:                      2425 mm                         2425 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50706     150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
                         2     Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF19
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8½J-Nx20H2,       8½J-Nx20H2,
                                                       ET40              ET20,1
               100 bis 243     Mercedes GLC            235/45R20         235/45R20          A02) bis A10)
                               (X253, ohne                                                  A11) BF1) E29a)
                               Verbreiterung)          245/45R20         245/45R20          A01) bis A10)
                                                                         K04)               A11) BF1) E29a)
                                                       255/45R20         255/45R20          A01) bis A10)
                                                                         K04)               A11) BF1) E29a)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse     Hinterachse
§22 54199*03




                                                         8½J-Nx20H2,     8½J-Nx20H2,
                                                         ET40            ET20,1
               120 bis 243     Mercedes GLC              235/45R20       235/45R20          A02) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung)                 N245)              A11) BF1) E29)
                                                         235/45R20 M+S   235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) E29)
                                                      245/45R20           245/45R20         A02) bis A10)
                                                                          N255)             A11) BF1) E29)
                                                      245/45R20 M+S       245/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) E29)
                                                      255/45R20           255/45R20         A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1) E29)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8½J-Nx20H2,       8½J-Nx20H2,
                                                       ET40              ET20,1
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20         235/45R20          A02) bis A10)
                               (C253, mit                                N245)              A11) BF1)
                               Radhausverbreiterungen 235/45R20 M+S      235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                               an Achse 2)                                                  A11) BF1)
                                                      245/45R20           245/45R20         A02) bis A10)
                                                                          N255)             A11) BF1)
                                                      245/45R20 M+S       245/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1)
                                                      255/45R20           255/45R20         A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF19
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET20,1
               190 bis 335     Mercedes GLE Coupe     265/50R20 M+S      265/50R20 M+S      A01) bis A10)
                                                      K03)                                  BF1) W275)
                                                      275/45R20          275/45R20          A02) bis A10)
                                                                         N285)              BF1)
                                                      275/45R20 M+S      275/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                                      275/50R20           275/50R20         A01) bis A10)
                                                      K01)                N285)             BF1)
                                                      275/50R20 M+S       275/50R20 M+S     A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1)
                                                      285/50R20           285/50R20         A01) bis A10)
                                                      K01)                N295)             BF1)
§22 54199*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET20,1
               410 bis 430     Mercedes GLE Coupe , 275/50R20 M+S        275/50R20 M+S      A01) bis A10)
                               AMG 63, AMG 63S        K01)                                  BF1) E109)
                                                      285/50R20 M+S      285/50R20 M+S      A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF1) E109)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF19
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
§22 54199*03




                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 150 Nm

                      Achse: 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF19
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 54199*03




                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF19
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Die Anlage FF19 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2026
§22 54199*03
						
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