Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-D0-104
Anlage-Nr. : FF18
Seite : 1/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 65R0855.173 65R0855.47
Radausführungskennz: 65R0855.173 65R0855.47
Radgröße: 8½J-Nx20H2 8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30,1 mm 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
§22 54199*03
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 76,00 mm
Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 1045 kg 1010 kg
Reifenabrollumfang: 2425 mm 2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZPS5X3302 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, ZP50717 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-D0-104
Anlage-Nr. : FF18
Seite : 2/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6L e1*2018/858*00316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx20H2, 8½J-Nx20H2,
ET30,1 ET45
120 bis 230 BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
(Limousine) A94) T97) A11) B84) BF1) EF0)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF1) EF0)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF1) EF0)
HL 255/40R20 HL 255/40R20 A02) bis A10)
A94) A11) B84) BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6K e1*2018/858*00360*..
§22 54199*03
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx20H2, 8½J-Nx20H2,
ET30,1 ET45
120 bis 230 BMW 5er 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
(Touring) A94) N265) T97) A11) B84) BF1) EF0)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A02) bis A10)
A94) N265) T100) A11) B84) BF1) EF0)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
A94) N265) A11) B84) BF1) EF0)
HL 255/40R20 HL 255/40R20 A02) bis A10)
A94) N265) A11) B84) BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx20H2, 8½J-Nx20H2,
ET30,1 ET45
100 bis 221 BMW X1 235/40R20 235/40R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) N245)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) A11) BF1) GLP)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-D0-104
Anlage-Nr. : FF18
Seite : 3/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X e1*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx20H2, 8½J-Nx20H2,
ET30,1 ET45
68 bis 104 BMW iX1 235/40R20 235/40R20 A01) bis A10)
K01) BF1) ER1) N245)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K01) K04) BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) GLP)
HL 255/40R20 HL 255/40R20 A01) bis A10)
K01) K04) BF1) GLP)
§22 54199*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx20H2, 8½J-Nx20H2,
ET30,1 ET45
100 bis 221 BMW X2 225/40R20 225/40R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) N235)
235/40R20 235/40R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) N245)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1)
HL 245/35R20 HL 245/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K01) A11) BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-D0-104
Anlage-Nr. : FF18
Seite : 4/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2X e1*2018/858*00371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx20H2, 8½J-Nx20H2,
ET30,1 ET45
68 bis 104 BMW iX2 225/40R20 225/40R20 A01) bis A10)
K01) T94) BF1) ER1) N235)
235/40R20 235/40R20 A01) bis A10)
K01) T96) BF1) ER1) N245)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K01) T95) BF1)
HL 245/35R20 HL 245/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K01) BF1)
§22 54199*03
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-D0-104
Anlage-Nr. : FF18
Seite : 5/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 54199*03
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B84) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø370x24 mm
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: ZPS5X3302
Anzugsmoment: 140 Nm
Achse: 2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: ZP50717
Anzugsmoment: 140 Nm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-D0-104
Anlage-Nr. : FF18
Seite : 6/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GLP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18,
245/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54199*03
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-D0-104
Anlage-Nr. : FF18
Seite : 7/7
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage FF18 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.03.2026
§22 54199*03