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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF10
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    65R0855
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                            Ronal                                   Ronal
               Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                        65R0855.37                            65R0855.27
               Radausführungskennz:                  65R0855.37                            65R0855.27
               Radgröße:                             8½J-Nx20H2                            8½J-Nx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                                   34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
§22 54199*03




               Lochzahl:                                  5                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                 76,00 mm                              76,00 mm
               Zentrierart                         Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
               Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                          3 Ø76 Ø66.45
               geprüfte Radlast: *)                    1010 kg                                  1045 kg
                Reifenabrollumfang:                      2425 mm                         2425 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZP50706       150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZP50705       130 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF10
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               212G                            e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse     Hinterachse
                                                         8½J-Nx20H2,     8½J-Nx20H2,
                                                         ET40            ET34
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/30R20       235/30R20          A01) bis A10)
                               (W212, Limousine,         K03)                               A11) BF1) E111) T88)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in
                               16Zoll)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164G                          e1*2001/116*0340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
§22 54199*03




                                                      ET40               ET34
               155 bis 285     Mercedes GL- Klasse    265/50R20          265/50R20          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               BF2) N275)
                                                      265/50R20 M+S      265/50R20 M+S      A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               BF2)
                                                      275/50R20          275/50R20          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET34
               225 bis 310     Mercedes GLA 35        235/40R20          235/40R20          A02) bis A10)
                               AMG, GLA 45 AMG,                                             BF1)
                               GLA 45 S AMG           235/45R20          235/45R20          A02) bis A10)
                               (H247)                                                       BF1)
                                                      245/40R20          245/40R20          A01) bis A10)
                                                                         K04)               BF1)
                                                      255/40R20          255/40R20          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF10
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET34
               225             Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20             235/40R20          A02) bis A10)
                               (X247)                                                       BF1)
                                                      235/45R20          235/45R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF1)
                                                      245/40R20           245/40R20         A01) bis A10)
                                                                          K04)              BF1)
                                                      255/40R20           255/40R20         A01) bis A10)
                                                      K01)                K04)              BF1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 54199*03




               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8½J-Nx20H2,       8½J-Nx20H2,
                                                       ET40              ET34
               100 bis 243     Mercedes GLC            235/45R20         235/45R20          A02) bis A10)
                               (X253, ohne                               A94)               A11) BF2)
                               Verbreiterung)          245/45R20         245/45R20          A02) bis A10)
                                                                         A94)               A11) BF2)
                                                       255/45R20         255/45R20          A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse     Hinterachse
                                                         8½J-Nx20H2,     8½J-Nx20H2,
                                                         ET40            ET34
               120 bis 243     Mercedes GLC              235/45R20       235/45R20          A02) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung)                 A94) N245)         A11) BF2)
                                                         235/45R20 M+S   235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                         A94)               A11) BF2)
                                                         245/45R20       245/45R20          A02) bis A10)
                                                                         A94) N255)         A11) BF2)
                                                         245/45R20 M+S   245/45R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                         A94)               A11) BF2)
                                                         255/45R20       255/45R20          A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF10
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET34
               270 bis 287     Mercedes GLC 43        235/45R20 M+S      235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                               AMG, GLC 43 AMG                                              BF2)
                               Coupe                  245/45R20 M+S      245/45R20 M+S      A02) bis A10)
                               (X253, C253)                                                 BF2)
                                                      255/40R20 M+S      255/40R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
                                                      255/45R20 M+S       255/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                            BF2)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 54199*03




               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8½J-Nx20H2,       8½J-Nx20H2,
                                                       ET40              ET34
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20         235/45R20          A02) bis A10)
                               (C253, ohne                                                  A11) BF2)
                               Radhausverbreiterungen 245/45R20          245/45R20          A02) bis A10)
                               an Achse 2)                                                  A11) BF2)
                                                       255/45R20         255/45R20          A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8½J-Nx20H2,       8½J-Nx20H2,
                                                       ET40              ET34
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20         235/45R20          A02) bis A10)
                               (C253, mit                                N245)              A11) BF2)
                               Radhausverbreiterungen 235/45R20 M+S      235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                               an Achse 2)                                                  A11) BF2)
                                                      245/45R20           245/45R20         A02) bis A10)
                                                                          N255)             A11) BF2)
                                                      245/45R20 M+S       245/45R20 M+S     A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2)
                                                      255/45R20           255/45R20         A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF10
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET34
               100 bis 225     Mercedes GLK           235/40R20          235/40R20          A01) bis A10)
                                                                         K04)               BF3)
                                                      235/45R20          235/45R20          A01) bis A10)
                                                                         K04)               BF3)
                                                      245/40R20          245/40R20          A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF3)
                                                      255/40R20          255/40R20          A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF3)
                                                      235/45R20          255/40R20          A01) bis A10)
                                                                         K02)               BF3) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54199*03




               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET34
               140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20          245/45R20          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  BF2) N255)
                                                      255/45R20          255/45R20          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               BF2)
                                                      265/45R20          265/45R20          A01) bis A10)
                                                      K01)               K04)               BF2)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                           e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET34
               270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20          A02) bis A10)
                               Coupe, Cabrio                             A94a)              BF2)
                               (C217, A217)           255/35R20          255/35R20          A02) bis A10)
                                                                         A94)               BF2)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF10
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 54199*03




                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF10
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 54199*03




                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50705
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF10
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 54199*03




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage FF10 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.02.2022
						
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