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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       1/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       65R0855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               65R0855.05
Radausführungskennz.:                                        65R0855.05
Radgröße:                                                 8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                           875 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                               ZP50521     200 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50502     130 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50502     140 Nm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       2/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF                           e1*2007/46*1524*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 175     Ford Edge              235/45R20                          A02) bis A10)
                                       A93a)                              BF1)

                                        245/45R20
                                        A93a)

                                        255/45R20
                                        A01) A93a) K03)

                                        265/45R20
                                        A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS         235/30R20                           A01) bis A10)
                                                                          BF2) K01) K04) K13) K16)
                                                                          K22) K25) K72)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                            e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus Active      225/35R20                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                        A11) BF2)
                                       235/30R20
                                       T88)

                                        245/30R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga               225/35R20                         A02) bis A10)
                (1. Generation)         N235)                             BF2) E61) S01)

                                        235/35R20

                                        245/35R20
                                        A01) K03)

                                        255/30R20
                                        A01) K03) K04)

                                        255/35R20
                                        A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178      Ford Kuga               245/35R20                          A01) bis A10)
                (2. Generation)                                            BF2) E62) K01) K04) K77)
                                        255/35R20


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo              235/30R20                         A01) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)    GA6) T88)                         BF3) E52) E64) K04) S01)

                                        245/30R20
                                        G2D) T90)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                             e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo             225/35R20                          A01) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)    K13) K25) N235) T90)               A11) BF3) E65) K04)

                                        225/35R20 M+S
                                        K13) K25) T90)

                                        235/30R20
                                        T88)

                                        245/30R20
                                        K01) T90)

                                        255/30R20
                                        K01) K13) K16) K25)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LSK                           e13*2007/46*2387*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 154     Ford Mustang Mach-E 235/45R20                              A02) bis A10)
                                      A94)                                 BF1)

                                        245/45R20
                                        A01) K01) K04)

                                        255/40R20
                                        A01) K01) K04)

                                        255/45R20
                                        A01) G0F) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                            e13*2001/116*0185*..
WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1.          235/35R20                             A01) bis A10)
                Generation; Ford       GAG) K03) T92)                        BF1) E69) K04) K38) S01)
                Galaxy 2. Generation
                                       245/35R20
                                       G8B) K01)

                                        255/30R20
                                        K01) T92)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                              e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2.           235/35R20                           A02) bis A10)
                Generation; Ford         T92)                                BF1) E69a)
                Galaxy 3. Generation
                (Nur zulässig an         245/35R20
                Fahrzeugausführungen A01) K04) T95)
                bis einschließlich 18
                Zoll Serienbereifung)    255/35R20
                                         A01) K01) K04) K82)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                             e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2.          235/35R20                            A02) bis A10)
                Generation; Ford        T92)                                 BF1) E69a)
                Galaxy 3. Generation
                (Nur zulässig an        245/35R20
                Fahrzeugausführungen A01) K04) T95)
                die mit 19 Zoll
                Bereifung ausgerüstet   245/40R20
                sind)                   A01) G2F) K04) K13) K22) K25) K80)
                                        K81) K82)

                                        255/35R20
                                        A01) K01) K04) K82)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       5/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       6/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP50521
       Anzugsmoment: 200 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 140 Nm

E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von
       26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
       Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*25.

E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*26.

E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0185*23.

E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e13*2001/116*0185*24.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       7/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855



G2F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G8B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA6)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 215/60R16,
       235/40R18, 235/40R19, 235/45R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
       A01) und G01) zu beachten.

GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       8/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855



K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
          Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
          Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
          warm einzuformen oder auszuschneiden.

K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
       Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
          ist zu entfernen,
       • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
          auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach
          hinten zu versetzen.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an
          das Radhaus zu kleben,
       • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte
          sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12
Seite :                       9/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855



T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 12 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.02.2022