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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12c
Seite :                       1/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       65R0855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               65R0855.05
Radausführungskennz.:                                        65R0855.05
Radgröße:                                                 8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                           875 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     VOLVO

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50502     120 Nm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                   ZP50535     140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                   ZP50535    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12c
Seite :                       2/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
M                             e4*2001/116*0076*..
M-N2E                         e13*2007/46*1337*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 187      Volvo V40 Cross Country 225/35R20                         A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K04)
                                        235/30R20

                                        245/30R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
F-N2D                          e13*2007/46*1157*..
G                              e9*2007/46*0093*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 224      Volvo S60, V60, V60     235/30R20                         A01) bis A10)
                Hybrid                                                    A11) BF2) E58) K01) K04)
                (Limousine, Kombi;                                        K48) K49) T88)
                außer Cross Country)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F                              e9*2007/46*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 187     Volvo S60 Cross         225/35R20                         A02) bis A10)
                Country, V60 Cross      T90)                              BF2)
                Country
                                        235/35R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                             e4*2007/46*1315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo V60              225/35R20                          A02) bis A10)
                                       N235) T90)                         A11) BF2)

                                        235/35R20
                                        T92)

                                        245/30R20
                                        A01) K02) K03) T90)

                                        255/30R20
                                        A01) K01) K02) T92)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12c
Seite :                       3/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B                             e9*2001/116*0065*..
B-2D                          e1*2001/116*0505*..
B-N2D                         e1*2007/46*0495*..
B-N2E                         e13*2007/46*1203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 224      Volvo V70              245/30R20                          A01) bis A10)
                (nicht XC 70)                                             BF3) K01) K04) T90)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A                             e9*2001/116*0057*..
A-2D                          e1*2001/116*0504*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 232      Volvo S80              245/30R20                          A01) bis A10)
                                                                          BF3) E58) K01) K04) T90)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P                              e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo S90, V90          245/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;      T95)                              A11) BF2)
                außer Cross Country)
                                        255/35R20
                                        GFF)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
P                             e4*2007/46*1067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240     Volvo V90 Cross Country 235/40R20                         A02) bis A10)
                                        T96)                              A11) BF2)

                                        245/40R20
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X                             e9*2007/46*3146*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 184      Volvo XC40             235/40R20                          A01) bis A10)
                                       K03) K04) N245)                    A11) BF2)

                                        235/45R20
                                        K03) K04) N245)

                                        245/40R20
                                        K01) K02) N255)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12c
Seite :                       4/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
D                             e9*2001/116*0068*..
D-2D                          e1*2001/116*0507*..
D-N2D                         e1*2007/46*0339*..
D-N2E                         e13*2007/46*1213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 242     Volvo XC60             235/45R20                         A01) bis A10)
                                       K03)                              BF3)

                                       245/45R20
                                       K01) K04)

                                       255/40R20
                                       K01) K04)

                                       255/45R20
                                       K01) K04) K47)

                                       265/45R20
                                       K01) K04) K13) K22) K46) K47)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U                             e4*2007/46*1220*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 240     Volvo XC60             235/45R20                         A02) bis A10)
                                       A93a)                             A11) BF2) EB1) EF0)

                                       245/45R20
                                       A93a)

                                       255/45R20

                                       265/45R20
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12c
Seite :                       5/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
L                             e4*2007/46*0929*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 240     Volvo XC90             235/45R20                           A02) bis A10)
                                       A93) T100)                          A11) BF2)

                                       245/45R20
                                       A93)

                                       245/50R20
                                       GHP)

                                       255/45R20
                                       A93)

                                       255/50R20
                                       G1E)

                                       265/45R20

                                       275/45R20
                                       GHP)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12c
Seite :                       6/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
       Zubehörkit: ZP50535
       Anzugsmoment: 140 Nm

E58)   Nicht zulässig an Ausführungen mit Sportfahrwerk (Serienbereifung 235/40R19).

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x38 mm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12c
Seite :                       7/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R20 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GFF)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/35R21,
       245/40R20, 255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
       den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GHP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 275/35R22, 275/40R21,
     275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12c
Seite :                       8/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K46)   An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur Fahrzeugmitte
       hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

K47)   An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen. In
       diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zu sorgen (z. B. durch ankleben).

K48)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor bis 45-Grad hinter der Radmitte zur
          umzulegen und aufzuweiten
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
          klemmen.

K49)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
          Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  12c
Seite :                       9/9
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 12c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.02.2022