Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 1/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R0855.18
Radausführungskennz.: 65R0855.18
Radgröße: 8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *) 875 kg
Reifenabrollumfang: 2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50853 120 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50853 110 Nm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879 110 Nm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 2/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S51 e1*2001/116*0479*..
S51N e1*2007/46*0565*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 287 Nissan Infiniti FX30d, 265/50R20 A02) bis A10)
FX37, FX50, QX70 BF1) EF0)
275/45R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51 e13*2007/46*1105*..
Y51H e13*2007/46*1148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235 Nissan Infiniti M, 245/40R20 A02) bis A10)
Infiniti M Hybrid, Infiniti A11) A94) BF2) EF0)
Q70 255/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V37 e13*2007/46*1378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225 Nissan Infiniti Q50, Infiniti 235/35R20 A02) bis A10)
Q50 Hybrid A11) BF1) T92)
(2WD + 4WD)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V37 e13*2007/46*1378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 298 Nissan Infiniti Q60 245/35R20 A02) bis A10)
(2WD + 4WD) A94) BF1)
255/30R20
255/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157 Nissan Juke 225/35R20 A01) bis A10)
(Allrad) BF2) K01) K04)
235/30R20
235/35R20
G01)
245/30R20
255/30R20
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 3/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
F15 e3*2007/46*0162*..
F15 e5*2007/46*1031*..
F15-LPG e3*2007/46*0225*..
F15M e3*2007/46*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160 Nissan Juke, Nissan 225/35R20 A01) bis A10)
Juke Bifuel BF2) E19) K01) K04)
(Frontantrieb) 235/30R20
235/35R20
G01) K74)
245/30R20
K74)
255/30R20
K74)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) K04) K74) BF2) E19) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50 e1*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
172 Nissan Murano 245/45R20 A01) bis A10)
K04) BF2)
245/50R20
K01) K04)
255/45R20
K01) K04)
265/45R20
K01) K04)
275/45R20
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 4/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51 e1*2001/116*0478*..
Z51 e3*2007/46*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188 Nissan Murano 235/55R20 A01) bis A10)
K03) K04) BF2)
245/50R20
K01) K04)
255/50R20
K01) K02)
265/45R20
K01) K04)
275/45R20
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J10 e11*2001/116*0295*..
J10 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110 Nissan Qashqai, 245/35R20 A02) bis A10)
Qashqai+2 BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J11 e11*2007/46*0963*..
J11 e5*2007/46*1029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Nissan Qashqai 225/35R20 A02) bis A10)
(Frontantrieb + Allrad) BF3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J12 e9*2018/858*11042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116 Nissan Qashqai 245/40R20 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen BF4) E60)
mit Verbundlenker-
Hinterachse; 2WD)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J12 e9*2018/858*11042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116 Nissan Qashqai 245/40R20 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen BF4)
mit Mehrlenker-
Hinterachse; 2WD &
4WD)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 5/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127 Nissan X-Trail 245/35R20 A02) bis A10)
(bis EG- BF2)
Genehmigungs-Nr.:
e1*2001/116*0432*05)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T32 e13*2007/46*1456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130 Nissan X-Trail 235/45R20 A02) bis A10)
(Serie 225/65R17 ww. BF1)
225/55R19) 245/40R20
245/45R20
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 6/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP50853
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP50853
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50879
Anzugsmoment: 110 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50879
Anzugsmoment: 120 Nm
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E60) Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 7/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
entsprechend zu kürzen.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. : 20a
Seite : 8/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R0855
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 20a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.02.2022