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							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  17
Seite :                       1/5
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         65R0855
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     Ronal
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 65R0855.18
Radausführungskennz.:                                          65R0855.18
Radgröße:                                                     8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          82,00 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 9 Ø82 Ø56.1
geprüfte Radlast: *)                                              875 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      SUBARU

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                  ZP50837     120 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S5                             e13*2007/46*1998*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Subaru Forester        235/40R20                                A01) bis A10)
                                       G01)                                     BF1)

                                       245/40R20
                                       K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  17
Seite :                       2/5
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                            e1*2001/116*0438*..
G3S                           e1*2001/116*0460*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             Subaru Impreza STI     235/30R20                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K14)
                                       245/30R20
                                       K13) K22)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
V1                            e1*2007/46*1203*..
V1GPL                         e3*2007/46*0476*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 125     Subaru Levorg          225/35R20                         A01) bis A10)
                                       K13) K25)                         BF1) K01)

                                       235/30R20

                                       245/30R20
                                       K04) K13) K25) K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B6                            e1*2007/46*1320*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 129     Subaru Outback         235/45R20                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01)
                                       245/40R20
                                       K04)

                                       245/45R20
                                       K04)

                                       255/40R20
                                       K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B7                            e13*2018/858*00010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
124             Subaru Outback        235/45R20                          A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       245/45R20
                                       A01) K01) K04)

                                       255/40R20
                                       A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  17
Seite :                       3/5
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WX                             e13*2001/116*0190*..
WXS                            e13*2007/46*1073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 190     Subaru Tribeca         255/45R20                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01) K04) K36) K37)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
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Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50837
       Anzugsmoment: 120 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K36)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung im Bereich von 150
       mm vor und hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen.

K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist vorne an der dem Stoßfänger zugewandten Seite um 5 mm
          warm einzuformen,
       • der im hinteren Bereich des Radhauses (A-Säule) ragende Kunststoffsteg ist bis an das
          dahinter liegende Blech warm einzuformen.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
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Die Anlage 17 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.02.2022