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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF6
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    65R0855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            Ronal                                   Ronal
Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                        65R0855.27                            65R0855.47
Radausführungskennz:                  65R0855.27                            65R0855.47
Radgröße:                             8½J-Nx20H2                            8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                       34 mm                                   45 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                  5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                 76,00 mm                              76,00 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                    1045 kg                                  1010 kg
 Reifenabrollumfang:                      2425 mm                         2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706      150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF6
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
204 AMG                       e1*2001/116*0464*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx20H2, ET34 8½J-Nx20H2, ET45
350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S      245/30R20 M+S      A02) bis A10)
                C63 AMG, C63 S AMG                                           BF1)
                (Limousine, W205)      255/30R20 M+S      255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                       K01)                                  BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
204K AMG                      e1*2001/116*0463*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx20H2, ET34 8½J-Nx20H2, ET45
350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S      245/30R20 M+S      A02) bis A10)
                C63 AMG, C63 S AMG                        T90)               BF1)
                (Kombi, S205)          255/30R20 M+S      255/30R20 M+S      A01) bis A10)
                                       K01)                                  BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW                          e1*2018/858*00213*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx20H2, ET34 8½J-Nx20H2, ET45
120 bis 280     Mercedes E-Klasse      225/40R20          225/40R20        A02) bis A10)
                (W214, Limousine)                         A94) T94)        A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                           ER1) N235)
                                       225/40R20 M+S      225/40R20 M+S    A02) bis A10)
                                                          A94) T94)        A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                           ER1) W235)
                                       235/40R20          235/40R20        A02) bis A10)
                                                          A94) T96)        A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                           ER1) N245)
                                       235/40R20 M+S      235/40R20 M+S    A02) bis A10)
                                                          A94) T96)        A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                                                           ER1) W245)
                                       245/40R20          245/40R20        A02) bis A10)
                                                          A94) N255) T99)  A11) B99) BF2) E134) EF0)
                                       245/40R20 M+S      245/40R20 M+S    A02) bis A10)
                                                          A94) T99)        A11) B99) BF2) E134) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES                          e1*2018/858*00214*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx20H2, ET34 8½J-Nx20H2, ET45
145 bis 280     Mercedes E-Klasse      235/40R20          235/40R20          A02) bis A10)
                (S214, Kombi)                             A94) T96)          A11) B99) BF2) EF0) ER1)
                                       245/40R20          245/40R20          A02) bis A10)
                                                          A94)               A11) B99) BF2) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF6
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx20H2, ET34 8½J-Nx20H2, ET45
109 bis 135     Mercedes EQE              235/45R20        235/45R20          A02) bis A10)
                (V295, ohne und mit                        A94)               BF2) E130) N245)
                Hinterachslenkung bis 5°, 235/45R20 M+S    235/45R20 M+S      A02) bis A10)
                SA Code 201, nicht für                     A94)               BF2) E130) W245)
                AMG)                      255/40R20        255/40R20          A01) bis A10)
                                          K01)             A94)               BF2) E130)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx20H2, ET34 8½J-Nx20H2, ET45
109 bis 135     Mercedes EQE             235/45R20        235/45R20           A02) bis A10)
                (V295, Hinterachslenkung                  A94)                BF2) E130a) N245)
                10°, SA Code 216, nicht 255/40R20         255/40R20           A01) bis A10)
                für AMG)                 K01)             A94)                BF2) E130a)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF6
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
      Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF6
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF6
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage FF6 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024