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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF14
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      65R0855
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                              Ronal                                   Ronal
Montageposition:                       Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                          65R0855.37                            65R0855.47
Radausführungskennz:                    65R0855.37                            65R0855.47
Radgröße:                               8½J-Nx20H2                            8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                         40 mm                                   45 mm
Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                    5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                   76,00 mm                              76,00 mm
Zentrierart:                          Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                           2 Ø76 Ø57                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                      1010 kg                                  1010 kg
 Reifenabrollumfang:                      2425 mm                         2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                 ZP50704     140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,               ZP50704      120 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                        ZP50710      160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                 ZP50704      120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,               ZP50704      140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF14
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
16                             e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx20H2, ET40 8½J-Nx20H2, ET45
77 bis 162      VW Beetle               225/35R20         225/35R20          A01) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)     K03)                                 BF1) E99)
                                        235/30R20         235/30R20          A01) bis A10)
                                        K01)                                 BF1) E99)
                                        235/35R20         235/35R20          A01) bis A10)
                                        K01) K94)         K95)               BF1) E99) GD0)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
16                             e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx20H2, ET40 8½J-Nx20H2, ET45
77 bis 162      VW Beetle Dune          235/30R20         235/30R20        A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)                                        BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                            e1*2018/858*00306*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx20H2, ET40 8½J-Nx20H2, ET45
89              VW ID.7                235/45R20          255/40R20        A02) bis A10)
                                                          A94)             BF2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EB                            e1*2018/858*00164*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx20H2, ET40 8½J-Nx20H2, ET45
70              VW ID. Buzz Pro        235/50R20          265/45R20        A02) bis A10)
                                                                           BF3)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EBN                           e1*2018/858*00165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8½J-Nx20H2, ET40 8½J-Nx20H2, ET45
70              VW ID. Buzz Cargo      235/50R20          265/45R20        A02) bis A10)
                                                                           BF3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF14
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                               e1*2001/116*0307*..
3C                               e1*2007/46*0502*..
3C                               e1*2007/46*0547*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½J-Nx20H2, ET40 8½J-Nx20H2, ET45
75 bis 155      VW Passat                 235/30R20        235/30R20        A01) bis A10)
                (B6 / B7, Limousine,      K01)             K21) K63)        BF4) E87) E93) G5P) T88)
                Kombi, kleinste
                Serienreifen in 16Zoll,
                außer Alltrack)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                            e1*2007/46*0452*..
3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse          Hinterachse
                                       8½J-Nx20H2, ET40 8½J-Nx20H2, ET45
165 bis 331     VW Phaeton             245/35R20            245/35R20      A02) bis A10)
                                                                           BF5) N255) T95)
                                       255/35R20            255/35R20      A02) bis A10)
                                       T97)                                BF5)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
5N                              e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½J-Nx20H2, ET40 8½J-Nx20H2, ET45
81 bis 155      VW Tiguan 1              235/35R20        235/35R20          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen) A93)                                  BF1) E98)
                                         245/35R20        245/35R20          A02) bis A10)
                                                                             BF1) E98)
                                      255/35R20          255/35R20           A01) bis A10)
                                      K03)                                   BF1) E98)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                             e1*2001/116*0450*..
5N                             e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½J-Nx20H2, ET40 8½J-Nx20H2, ET45
81 bis 155      VW Tiguan 1             235/35R20         235/35R20          A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       A93)                                 BF1) E98)
                Serie 255/40R19 und     245/35R20         245/35R20          A02) bis A10)
                Verbreiterungen)                                             BF1) E98)
                                        255/35R20         255/35R20          A02) bis A10)
                                                                             BF1) E98)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF14
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50710
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
       mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF14
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855



G5P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R18,
     235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K94)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich vor der Stoßfängeroberkante ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 20
         Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-C0-104
Anlage-Nr. :                FF14
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage FF14 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024