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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF14
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      65R0855
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                              Ronal                                   Ronal
               Montageposition:                       Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                          65R0855.37                            65R0855.47
               Radausführungskennz:                    65R0855.37                            65R0855.47
               Radgröße:                               8½J-Nx20H2                            8½J-Nx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                         40 mm                                   45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                   112 mm
§22 54199*03




               Lochzahl:                                    5                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                   76,00 mm                              76,00 mm
               Zentrierart                           Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
               Zentrierring:                           2 Ø76 Ø57                             2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                      1010 kg                                  1010 kg
                Reifenabrollumfang:                      2425 mm                         2425 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,             ZP50704     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,           ZP50704       120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                    ZP50710       160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,             ZP50704       120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,           ZP50704       140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF14
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                             e1*2007/46*0539*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8½J-Nx20H2,       8½J-Nx20H2,
                                                       ET40              ET45
               77 bis 162      VW Beetle               225/35R20         225/35R20          A01) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)     K03)                                 BF1) E99)
                                                       235/30R20         235/30R20          A01) bis A10)
                                                       K01)                                 BF1) E99)
                                                       235/35R20         235/35R20          A01) bis A10)
                                                       K01) K94)         K95)               BF1) E99) GD0)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                             e1*2007/46*0539*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
§22 54199*03




                                                       8½J-Nx20H2,       8½J-Nx20H2,
                                                       ET40              ET45
               77 bis 162      VW Beetle Dune          235/30R20         235/30R20          A02) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)                                          BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                            e1*2018/858*00306*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET45
               89 bis 90       VW ID.7                235/45R20          255/40R20          A02) bis A10)
                                                                         A94)               BF2)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               EB                              e1*2018/858*00164*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                                        8½J-Nx20H2,      8½J-Nx20H2,
                                                        ET40             ET45
               70 bis 89       VW ID. Buzz Pro          235/50R20        265/45R20          A02) bis A10)
                               (Heckantrieb, kurzer u.                                      BF3) E19a) EF0)
                               langer Radstand)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               EBN                           e1*2018/858*00165*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET45
               70 bis 89       VW ID. Buzz Cargo      235/50R20          265/45R20          A02) bis A10)
                               (Heckantrieb)                                                BF3) E19a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF14
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                               e1*2001/116*0307*..
               3C                               e1*2007/46*0502*..
               3C                               e1*2007/46*0547*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½J-Nx20H2,      8½J-Nx20H2,
                                                         ET40             ET45
               75 bis 155      VW Passat                 235/30R20        235/30R20         A01) bis A10)
                               (B6 / B7, Limousine,      K01)             K21) K63)         BF4) E87) E93) G5P) T88)
                               Kombi, kleinste
                               Serienreifen in 16Zoll,
                               außer Alltrack)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CJ                            e1*2018/858*00366*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
§22 54199*03




                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET45
               90 bis 195      VW Passat              225/35R20          225/35R20          A02) bis A10)
                               (B9, Kombi)                               T90)               A11) BF1) N235)
                                                      225/35R20 M+S      225/35R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                         T90)               A11) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               3D                            e1*2007/46*0452*..
               3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse          Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,          8½J-Nx20H2,
                                                      ET40                 ET45
               165 bis 331     VW Phaeton             245/35R20            245/35R20        A02) bis A10)
                                                                                            BF5) N255) T95)
                                                      255/35R20           255/35R20         A02) bis A10)
                                                      T97)                                  BF5)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF14
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               A2                            e1*2018/858*00595*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8½J-Nx20H2,        8½J-Nx20H2,
                                                      ET40               ET45
               85 bis 110      VW T-Roc               225/35R20          225/35R20          A01) bis A10)
                                                      A93) K01)                             A11a) BF1)
                                                      225/40R20          225/40R20          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11a) BF1)
                                                      235/30R20          235/30R20          A01) bis A10)
                                                      A93a) K01)                            A11a) BF1)
                                                      235/35R20          235/35R20          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11a) BF1)
                                                      245/30R20          245/30R20          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11a) BF1)
                                                      245/35R20          245/35R20          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11a) BF1)
§22 54199*03




                                                      255/30R20          255/30R20          A01) bis A10)
                                                      K01)                                  A11a) BF1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                             e1*2001/116*0450*..
               5N                             e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8½J-Nx20H2,       8½J-Nx20H2,
                                                       ET40              ET45
               81 bis 155      VW Tiguan 1             235/35R20         235/35R20          A02) bis A10)
                               (Ausführungen ohne      A93)                                 BF1) E98)
                               Verbreiterungen)        245/35R20         245/35R20          A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E98)
                                                      255/35R20           255/35R20         A01) bis A10)
                                                      K03)                                  BF1) E98)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                             e1*2001/116*0450*..
               5N                             e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8½J-Nx20H2,       8½J-Nx20H2,
                                                       ET40              ET45
               81 bis 155      VW Tiguan 1             235/35R20         235/35R20          A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       A93)                                 BF1) E98)
                               Serie 255/40R19 und     245/35R20         245/35R20          A02) bis A10)
                               Verbreiterungen)                                             BF1) E98)
                                                      255/35R20           255/35R20         A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E98)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF14
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 54199*03




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF14
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
§22 54199*03




               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50710
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                      27 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF14
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855



               E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
                      mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

               E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
§22 54199*03




                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R18,
                    235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                FF14
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

               K94)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich vor der Stoßfängeroberkante ist zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 20
                        Grad hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
§22 54199*03




                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
                        Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage FF14 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2026
						
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