Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  65R0855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          65R0855.57
Radausführungskennz.:                                   65R0855.57
Radgröße:                                              8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                      1010 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2425 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,             ZP50704     120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 235/30R20                          A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe K68)                               BF1) E77)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr          245/30R20
                e1*2001/116*0369*16;     K67) K68)
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-        255/30R20
                Serienreifen 225/..)     K67)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265     Audi TT, Audi TT quattro 245/30R20                          A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe K68)                               BF1) E77) K67)
                8J; bis EG-
                Genehmigungs-Nr          255/30R20
                e1*2001/116*0369*16;
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Reifen 245/..)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                   235/30R20                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) EB1)
                Baureihe 8S; Serie bis 19
                Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180     Audi TT                  235/30R20                          A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) E85) EB1)
                Baureihe 8S; Serie       245/30R20
                auch 20Zoll; ab EG-
                Genehmigungs-Nr          255/30R20
                e1*2001/116*0369*17)     A01) K27)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 235     Audi TTS                 245/30R20                         A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) E85)
                Baureihe 8S; Serie       255/30R20
                auch 20Zoll; ab EG-      A01) K27)
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*17)



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001229-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R0855


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW Audi R315 ATF mit belüfteter Scheibe
         Ø310x22 mm

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
         das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
         ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
         kürzen.

Die Anlage 35 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023