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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     65R0855
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R0855.57
                Radausführungskennz.:                                      65R0855.57
                Radgröße:                                                  8½J-Nx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      76,00 mm
§22 54199*03




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
                geprüfte Radlast: *)                                         1010 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2425 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50706     130 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50706    150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                  ZP50705    130 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                           e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse      225/35R20                                 A02) bis A10)
                               (Kompaktlimousine 5-   A01) K25)                                 A11) BF1)
                               türig)
                                                        235/30R20
                                                        T88)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                             e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse        225/35R20                               A02) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)      A01) K25)                               A11) BF1)
§22 54199*03




                                                        235/30R20
                                                        T88)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                 A02) bis A10)
                               (Limousine, W205)      N235)                                     A11) A94a) BF1) E103) GH1)
                                                                                                T90)
                                                        225/35R20 M+S

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                             K04) T92)          A11) BF1) E103) GB6) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                 A02) bis A10)
                               (Kombi, S205)          N235)                                     A11) A94a) BF1) E103)
                                                                                                ER1) GCX) T90)
                                                        225/35R20 M+S

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                             K04) T92)          A11) BF1) E103) GCU) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes CLA 35 AMG 245/30R20                               A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                          BF1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310     Mercedes CLA 45         245/30R20                           A02) bis A10)
                               AMG , CLA AMG 45 S                                          BF1)
                               (Limousine, Kombi)      255/30R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
§22 54199*03




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      235/40R20                            A02) bis A10)
                                                      ER1) T96)                            BF2)

                                                        235/45R20

                                                        245/40R20
                                                        A01) K01)

                                                        255/40R20
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQE              255/40R20                         A02) bis A10)
                               (V295, ohne und mit                                         A94) BF2) E130)
                               Hinterachslenkung bis 5°,
                               SA Code 201, nicht für
                               AMG)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135     Mercedes EQE             255/40R20                          A02) bis A10)
                               (V295, Hinterachslenkung                                    A94) BF2) E130a)
                               10°, SA Code 216, nicht
                               für AMG)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164G                          e1*2001/116*0340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 285     Mercedes GL- Klasse    265/50R20                           A02) bis A10)
                                                      N275)                               BF2)

                                                        265/50R20 M+S

                                                        275/50R20
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                            e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/50R20                          A02) bis A10)
§22 54199*03




                               GLS                     A01) K04) N275)                    BF2) EF0)
                               (Ausführungen ohne
                               serienmäßige
                                                       275/45R20
                               Radhausverbreiterung)
                                                       A94)

                                                        275/50R20
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                             e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/50R20                         A02) bis A10)
                               GLS                      N275)                             BF2) EF0)
                               (Ausführungen mit
                               serienmäßiger
                                                        275/45R20
                               Radhausverbreiterung
                               und Serienreifen         A94)
                               295/40R21)
                                                        275/50R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           235/45R20                           A02) bis A10)
                               (H247)                                                     A11) BF1)
                                                        245/40R20

                                                        255/40R20
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 310     Mercedes GLA 35        235/40R20                                A02) bis A10)
                               AMG, GLA 45 AMG,                                                A11a) A94) BF1)
                               GLA 45 S AMG           235/45R20
                               (H247)
                                                       245/40R20

                                                       255/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           235/45R20                                A02) bis A10)
§22 54199*03




                               (X247)                                                          BF1)
                                                       245/40R20

                                                       255/40R20
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20                                   A02) bis A10)
                               (X247)                                                          A11a) A94) BF1)
                                                       235/45R20

                                                       245/40R20

                                                       255/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes GLK           235/40R20                                A02) bis A10)
                                                                                               A94) BF3)
                                                       235/45R20

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       235/45R20            255/40R20          A02) bis A10)
                                                                            A94)               BF3) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     245/45R20                         A02) bis A10)
                               GLE-Klasse             N255)                             A11) A94) BF2) E107) E108)
                               (W166)                                                   EB2)
                                                       245/45R20 M+S
                                                       W255)

                                                       255/45R20
                                                       N265)

                                                       255/45R20 M+S

                                                       265/45R20
§22 54199*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               164                           e1*2001/116*0315*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20                         A02) bis A10)
                                                      N255)                             BF2)

                                                       255/45R20

                                                       265/45R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285     Mercedes R-Klasse      235/45R20                         A02) bis A10)
                                                      N245) T100)                       A94) BF2)

                                                       235/45R20 M+S
                                                       T100)

                                                       245/45R20
                                                       N255)

                                                       245/45R20 M+S

                                                       255/45R20

                                                       265/45R20
                                                       A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               251                           e1*2001/116*0341*..
               251 AMG                       e1*2001/116*0404*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375             Mercedes R63 AMG       255/45R20 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                         A94) BF2)
                                                       265/45R20
                                                       A01) K03) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 54199*03




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 54199*03




                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50706
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50705
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø400x38 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø390x36 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
§22 54199*03




                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 54199*03




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                36a
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 54199*03




                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 36a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 06.02.2024
						
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