Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  39
Seite :                       1/4
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       65R0855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               65R0855.38
Radausführungskennz.:                                        65R0855.38
Radgröße:                                                 8½J-Nx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                             50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast: *)                                           775 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2365 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     HONDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50832     110 Nm
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  39
Seite :                       2/4
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                           e6*2001/116*0113*..
CU2                           e6*2001/116*0114*..
CU3                           e6*2001/116*0115*..
CW1                           e6*2001/116*0120*..
CW2                           e6*2001/116*0121*..
CW3                           e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148     Honda Accord           225/35R20                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     N235)                              BF1)

                                        235/30R20
                                        T88)

                                        245/30R20
                                        A01) K03)

                                        255/30R20
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                             e11*2001/116*0301*..
RE6                             e11*2001/116*0302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118      Honda CR-V              235/45R20                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2013;                                      BF1) E46a)
                Typ RE5 nur zulässig
                ab EG-Genehmigungs-
                Nr.
                e11*2001/116*0301*06;
                Typ RE6 nur zulässig
                ab EG-Genehmigungs-
                Nr.
                e11*2001/116*0302*06)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                            e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V             225/35R20                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01)
                                        235/30R20
                                        K04)

                                        245/30R20
                                        K04)
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  39
Seite :                       3/4
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RV                            e6*2018/858*00063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
79              Honda HR-V             245/35R20                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K01)
                                       255/35R20
                                       K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001229-A0-104
Anlage-Nr. :                  39
Seite :                       4/4
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    65R0855


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50832
       Anzugsmoment: 110 Nm

E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
      • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 39 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.02.2022