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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                40b
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     65R0855
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R0855.38
                Radausführungskennz.:                                      65R0855.38
                Radgröße:                                                  8½J-Nx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 54199*03




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             8 Ø82 Ø66.1
                geprüfte Radlast: *)                                          775 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2365 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZP50873     140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZP50873    130 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZP50879    110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZP50879    120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                40b
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFC                            e2*2007/46*0470*..
               RFC                            e2*KS07/46*0064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 165      Renault Espace          235/45R20                           A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        245/45R20


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 118      Renault Laguna            225/35R20                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        T90)                              BF2) E62)
                               Ausführungen mit
§22 54199*03




                               kleinsten Serienreifen
                                                         235/30R20
                               195/.. oder 205/..)
                                                         T88)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 177      Renault Laguna            225/35R20                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        N235) T90)                        BF2) E62)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                                                         235/30R20
                               215/.. oder 225/..)
                                                         T88)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           235/30R20                          A01) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,                                         BF3) K77) K78)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,
                               Ausführungen mit
                               Serienreifen 205/65R15
                               oder 205/60R16 oder
                               205/55R17)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                40b
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFB                           e2*2007/46*0546*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               205 bis 221     Renault Megane RS      235/30R20                          A02) bis A10)
                                                                                         B55) BF4) N245) T88)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RCB                            e2*2018/858*00018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55              Renault Scenic e-tech   225/40R20                         A02) bis A10)
                               electric                A93a)                             BF4)

                                                       235/40R20

                                                       235/45R20
§22 54199*03




                                                       245/40R20


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFD                            e11*2007/46*2969*..
               RFD                            e2*2007/46*0653*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 165      Renault Talisman,       225/35R20                         A02) bis A10)
                               Talisman Grandtour      N235) T90)                        BF4)

                                                       235/30R20
                                                       G7K) N245) T88)

                                                       235/35R20
                                                       N245) T92)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                40b
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
§22 54199*03




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B55)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 und Achse 2:
                      • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø355x28 mm
                      • Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø290x11 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50873
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                40b
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50873
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 120 Nm
§22 54199*03




               E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      eng an die Radhauskante anzulegen.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
                      • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54199 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001229-D0-104
               Anlage-Nr. :                40b
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R0855


               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 40b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2026
§22 54199*03
						
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