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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    66R0855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           66R0855.08
Radausführungskennz.:                                    66R0855.08
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                        815 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2403 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853            120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                     ZP50853            110 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879            110 Nm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879            120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
S51                              e1*2001/116*0479*..
S51N                             e1*2007/46*0565*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 287     Nissan Infiniti FX30d,    265/50R20                             A02) bis A10)
                FX37, FX50, QX70                                                BF1) EF0)
                                          275/45R20


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                               e13*2007/46*1105*..
Y51H                              e13*2007/46*1148*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 235     Nissan Infiniti M,          245/40R20                           A02) bis A10)
                Infiniti M Hybrid, Infiniti                                     A11) A94) BF2) EF0)
                Q70                         255/35R20


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                              e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 235/35R20                         A02) bis A10)
                Q50 Hybrid                                                      A11) BF1) T92)
                (2WD + 4WD)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                              e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 298     Nissan Infiniti Q60      245/35R20                              A02) bis A10)
                (2WD + 4WD)                                                     A94) BF1)
                                         255/30R20

                                          255/35R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                           e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke           225/30R20                                 A01) bis A10)
                (Allrad)              M00)                                      BF2) K01) K04)

                                        225/35R20

                                        235/30R20

                                        235/35R20
                                        G01)

                                        245/30R20

                                        255/30R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
F15                            e3*2007/46*0162*..
F15                            e5*2007/46*1031*..
F15-LPG                        e3*2007/46*0225*..
F15M                           e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan     225/30R20                               A01) bis A10)
                Juke Bifuel             M00)                                    BF2) E19) K01) K04)
                (Frontantrieb)
                                        225/35R20

                                        235/30R20

                                        235/35R20
                                        G01) K74)

                                        245/30R20
                                        K74)

                                        255/30R20
                                        K74)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                        K01)                K04) K74)           BF2) E19) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                           e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf           225/30R20                                 A02) bis A10)
                                                                                BF2) M00) T85)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                           e1*2001/116*0298*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
172             Nissan Murano          245/45R20                           A01) bis A10)
                                       K04)                                BF2)

                                        245/50R20
                                        K01) K04)

                                        255/45R20
                                        K01) K04)

                                        265/45R20
                                        K01) K04)

                                        275/45R20
                                        K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                           e1*2001/116*0478*..
Z51                           e3*2007/46*0073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Nissan Murano          235/55R20                           A01) bis A10)
                                       K03) K04)                           BF2)

                                        245/50R20
                                        K01) K04)

                                        255/50R20
                                        K01) K02)

                                        265/45R20
                                        K01) K04)

                                        275/45R20
                                        K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                           e11*2001/116*0295*..
J10                           e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai,        245/35R20                           A02) bis A10)
                Qashqai+2                                                  BF2)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                             e11*2007/46*0963*..
J11                             e5*2007/46*1029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai           225/35R20                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)                                    BF3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                            e9*2018/858*11042*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116     Nissan Qashqai          245/40R20                          A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen                                      BF4) E60)
                mit Verbundlenker-
                Hinterachse; 2WD)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                             e9*2018/858*11042*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116     Nissan Qashqai           245/40R20                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen                                      BF4)
                mit Mehrlenker-
                Hinterachse; 2WD &
                4WD)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail          245/35R20                          A02) bis A10)
                (bis EG-                                                   BF2)
                Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Nissan X-Trail         235/45R20                           A02) bis A10)
                (Serie 225/65R17 ww.                                       BF1)
                225/55R19)             245/40R20

                                        245/45R20


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 120 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                17a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
          um 10 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
          entsprechend zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 17a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.02.2022