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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     1/8                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        66R0855
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               66R0855.08
Radgröße:                                                     8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         82,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                               815 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2403 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke        :   Kia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
AM, AMG, DE, JE, JES, JESG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       ZP50846 120 Nm
JF, GE, SL, SLS, TF, UM, QL, M12x1,5
QLE, XM, XMG, XM FL


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                             e4*2007/46*1139*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29       Kia e-Niro              225/35R20                              A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)K04)



RA-000997-A0-104-18c~KI-5-114_3-67-ET40_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     2/8                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ:                          GE
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 142  Kia Magentis, Optima, MG 235/30R20                                        A01) bis A10)
                                                                                        K01)K13)K22)K52)

e4*2001/116*0100*13   1135/1040(0)                                                      5/114.3/67,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                                   e4*2007/46*0255*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121           Kia Optima              225/35R20                                 A02) bis A10)
                                              A01)K01)K04)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                K01)                 K02)               V00)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                                     e4*2007/46*1018*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132            Kia Optima, Optima        225/35R20                               A02) bis A10)
                      Sportswagon               A01)K01)K02)

                                                245/30R20
                                                A01)K01)K02)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                                    e4*2007/46*1018*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
180                   Kia Optima GT, Optima    245/30R20                                A02) bis A10)
                      Sportswagon GT           A01)K01)K02)




RA-000997-A0-104-18c~KI-5-114_3-67-ET40_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     3/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                          e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento             235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                         245/45R20
                                         A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                             e11*2001/116*0358*..
XM                             e11*2007/46*0141*..
XMG                            e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento             235/45R20                         A02) bis A10)

                                         245/45R20

                                         255/40R20




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                             e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204     Kia Sorento             235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         245/45R20
                                         A01)K03)

                                         255/45R20
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AMG                            e11*2001/116*0363*..
AM                             e4*2001/116*0139*..
AM                             e4*2007/46*0133*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul                235/30R20                         A02) bis A10)
                                        A01)G03)K01)K04)K28)K51)




RA-000997-A0-104-18c~KI-5-114_3-67-ET40_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     4/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG                              e11*2001/116*0346*..
JE                                e4*2001/116*0089*..
JES                               e4*2001/116*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage                225/35R20                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterungen, N235)T90)
                Fahrzeugbreite 1840 mm)
                                            235/35R20

                                           245/35R20

                                           255/35R20




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG                             e11*2001/116*0346*..
JE                               e4*2001/116*0089*..
JES                              e4*2001/116*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage              225/35R20                           A02) bis A10)
                (ohne                     A01)K01)N235)T90)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/35R20
                                          A01)K01)K04)

                                           245/35R20
                                           A01)K01)K04)

                                           255/35R20
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS                               e11*2007/46*0136*..
SL                                e11*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage               235/45R20                          A02) bis A10)
                (bis Modell 2013)          A01)G4C)K58)                       E47)

                                           245/40R20
                                           A01)K03)K58)




RA-000997-A0-104-18c~KI-5-114_3-67-ET40_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                             e11*2007/46*3139*..
QLE                            e11*2007/46*3144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Kia Sportage            235/40R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                         245/40R20
                                         A01)K01)K02)

                                         255/35R20
                                         A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000997-A0-104-18c~KI-5-114_3-67-ET40_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18c
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Teiletyp :                  66R0855


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
     - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000997-A0-104-18c~KI-5-114_3-67-ET40_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante
       zu klemmen oder auszuschneiden.

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um
        20 mm zu kürzen
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindlichen Ausbuchtungen des
        Kunststoffinnenkotflügels sind auszuschneiden oder warm einzuformen.




RA-000997-A0-104-18c~KI-5-114_3-67-ET40_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
         zu kürzen,
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 18c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.03.2019




RA-000997-A0-104-18c~KI-5-114_3-67-ET40_66R0855