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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-F0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          66R0855
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Ronal
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 66R0855.08
Radausführungskennz.:                                          66R0855.08
Radgröße:                                                       8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           82,00 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                              815 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2403 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP50846     120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP50846     140 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                            e4*2007/46*1299*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 150      Kia XCeed              235/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                 A11) BF1) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-F0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CV                            e9*2018/858*11073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 81       Kia EV6                235/45R20                                 A01) bis A10)
                (2WD, 4WD)             A94a) K04)                                BF1) K01)

                                         235/50R20
                                         A94a) K02)

                                         245/45R20
                                         A94a) K02)

                                         255/45R20
                                         A94a) K02)

                                         265/45R20
                                         K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                            e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima             225/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                 BF1) K01) K04)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                              e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132      Kia Optima, Optima       225/35R20                               A01) bis A10)
                Sportswagon                                                      BF1) K01) K02)
                                         245/30R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                             e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 180     Kia Optima GT, Optima 245/30R20                                  A01) bis A10)
                Sportswagon GT                                                   BF1) K01) K02)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                         e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento            235/45R20                                 A01) bis A10)
                                                                                 BF1) K04)
                                         245/45R20
                                         K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-F0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                            e11*2001/116*0358*..
XM                            e11*2007/46*0141*..
XMG                           e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento            235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                         BF2)
                                        245/45R20

                                        255/40R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                            e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204     Kia Sorento            235/45R20                         A02) bis A10)
                                       A93a)                             BF1)

                                        245/45R20
                                        A01) K03)

                                        255/45R20
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4                           e4*2007/46*1530*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148     Kia Sorento            235/50R20                         A01) bis A10)
                                       A93)                              A11) A94) BF1) K01) K02)

                                        255/45R20
                                        A93)

                                        265/45R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                            e4*2001/116*0139*..
AM                            e4*2007/46*0133*..
AMG                           e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul               235/30R20                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) G03) K01) K04) K28)
                                                                         K51)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SK3                           e4*2007/46*1365*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29       Kia e-Soul             225/35R20                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-F0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             225/35R20                         A02) bis A10)
                (mit                     N235) T90)                        BF1)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1840 mm) 235/35R20

                                         245/35R20

                                         255/35R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             225/35R20                         A01) bis A10)
                (ohne                    N235) T90)                        BF1) K01)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/35R20
                                         K04)

                                         245/35R20
                                         K04)

                                         255/35R20
                                         K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                              e11*2007/46*0166*..
SLS                             e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage             235/45R20                         A01) bis A10)
                (bis Modell 2013)        G4C)                              BF1) E47) K58)

                                         245/40R20
                                         K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-F0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                            e11*2007/46*3139*..
QL                            e5*2007/46*1080*..
QLE                           e11*2007/46*3144*..
QLE                           e5*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Kia Sportage           235/40R20                          A01) bis A10)
                                                                          A11) BF1) K01) K02)
                                        245/40R20

                                        255/35R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Kia Sportage           225/40R20                          A02) bis A10)
                                       A93a) N235)                        A11) BF1)

                                        235/40R20
                                        A01) A93a) K04)

                                        235/45R20
                                        A01) A93a) K04)

                                        245/40R20
                                        A01) A93a) K01) K04)

                                        255/35R20
                                        A01) GKR) K01) K02)

                                        255/40R20
                                        A01) K01) K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-F0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-F0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855



BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 140 Nm

E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
       • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GKR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/65R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-F0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
       Maßnahmen erforderlich.
       • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen oder auszuschneiden.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
          150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
       • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
          Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
          Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
         Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-F0-104
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Die Anlage 18c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.04.2024