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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    66R0855
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           66R0855.08
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           815 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2403 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :      Maserati

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
M156                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50848 140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000997-A0-104-18d~MS-5-114_3-67-ET40_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M156                            e3*2007/46*0224*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 316     Maserati Ghibli          245/35R20                          A02) bis A10)B21)
                                                                            EF0)
                                          245/40R20

                                          255/35R20

                                          255/40R20



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M156                             e3*2007/46*0224*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 257     Maserati Levante          255/45R20                         A02) bis A10)B22)
                                                                            S07)
                                          265/45R20




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000997-A0-104-18d~MS-5-114_3-67-ET40_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                18d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B21) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:                  -
     innenbel. Bremsscheibe Ø360x32 mm mit 6-Kolben-Festsattel Maserati Brembo

B22) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:                  -
     innenbel. Bremsscheibe Ø380x34 mm mit 6-Kolben-Festsattel Maserati Brembo

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

S07) Vor Montage der Sonderräder sind die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen
     Halteschrauben zu entfernen.

Die Anlage Nr. 18d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.03.2019




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