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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     66R0855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            66R0855.37
Radausführungskennz.:                                     66R0855.37
Radgröße:                                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704     120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704    140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,              ZP50704    140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50792    160 Nm
                Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      2 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     225/30R20                               A02) bis A10)
              A3 Cabrio                                                       BF1) E76) M00) T85)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen die
              serienmäßig 19 Zoll
              Räder verbaut und/
              oder eingetragen haben)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                          e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Audi A3 Sportback     225/30R20                                 A02) bis A10)
              (Ausführungen mit     M00) T85)                                 BF2) E86)
              Mehrlenker -
              Hinterachse)          235/30R20
                                    A01) G1C) K04) K83)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160    Audi A6                 225/35R20                               A02) bis A10)
              (Ausführungen mit       G4K) T90)                               BF1) E44) E54)
              kleinsten Serienreifen
              205/..)                 245/30R20
                                      A01) K64) T90)

                                      255/30R20
                                      A01) K04) K64) T92)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                      T90)                K04) K64) T92)      BF1) E44) E54) G4K) V00)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257   Audi A6                 225/35R20                               A02) bis A10)
              (Ausführungen mit       G2Y) T90)                               BF1) E44) E54)
              kleinsten Serienreifen
              225/..)                 245/30R20
                                      A01) K64) T90)

                                      255/30R20
                                      A01) K04) K64) T92)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/35R20           255/30R20           A01) bis A10)
                                      T90)                K04) K64) T92)      BF1) E44) E54) G2Y) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                          e1*2001/116*0198*..
4E                          e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331   Audi A8               235/35R20                                 A02) bis A10)
                                    N245) T92)                                BF3) E44) EB1)

                                      245/35R20
                                      N255) T95)

                                      245/40R20
                                      N255)

                                      255/35R20
                                      N265)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Audi Q2                225/30R20                                A02) bis A10)
              (ohne                  A93) M00) T85)                           BF2)
              Serienverbreiterung)
                                     225/35R20

                                      235/30R20
                                      A01) K03) T88)

                                      245/30R20
                                      A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Audi Q2                225/30R20                             A02) bis A10)
              (mit                   A93) M00) T85)                        BF2)
              Serienverbreiterung)
                                     225/35R20

                                     235/30R20
                                     T88)

                                     245/30R20
                                     A01) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                          e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
221           Audi SQ2              225/35R20 M+S                          A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                     235/30R20

                                     245/30R20
                                     A01) K03)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                           e1*2007/46*0591*..
8U1                          e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162    Audi Q3                235/35R20                             A02) bis A10)
              (ohne                                                        BF4)
              Serienverbreiterung)   245/35R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                           e1*2007/46*0591*..
8U1                          e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162    Audi Q3                235/35R20                             A02) bis A10)
              (mit                                                         BF4)
              Serienverbreiterung)   245/35R20
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Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                           e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                              A02) bis A10)
              (ohne                                                        BF4)
              Serienverbreiterung)   235/45R20

                                       245/40R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                           e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                              A02) bis A10)
              (mit                                                         BF4)
              Serienverbreiterung)   235/45R20

                                       245/40R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155   Audi TT, Audi TT quattro 225/30R20                           A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;          A93) M00)                           BF1) E77)
              Baureihe 8J; bis EG-
              Genehmigungs-Nr          235/30R20
              e1*2001/116*0369*16; A01) K67)
              Ausführungen mit
              kleinsten Sommer-        245/30R20
              Serienreifen 225/..)     A01) K67)

                                       255/30R20
                                       A01) K03) K04) K67)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
8J                           e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 265   Audi TT, Audi TT quattro 245/30R20                           A01) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;                                              BF1) E77) K67)
              Baureihe 8J; bis EG-     255/30R20
              Genehmigungs-Nr          K03) K04)
              e1*2001/116*0369*16;
              Ausführungen mit
              kleinsten Sommer-
              Reifen 245/..)
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Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 20
Seite :                      6 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                            e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169   Audi TT                 225/30R20                            A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;       A93a) M00) T85)                      BF1) E77a)
              Baureihe 8S; Serie bis
              19 Zoll; ab EG-         235/30R20
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17) 245/30R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 180   Audi TT                 225/30R20                            A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;       A93a) M00) T85)                      BF1) E77a) E85)
              Baureihe 8S; Serie auch
              20Zoll; ab EG-          235/30R20
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17) 245/30R20

                                      255/30R20
                                      A01) K27)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                            e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228   Audi TTS                245/30R20                            A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                            BF1) E77a)
              Baureihe 8S; Serie bis
              19 Zoll; ab EG-
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                           e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 235   Audi TTS                245/30R20                            A02) bis A10)
              (Coupe, Roadster;                                            BF1) E77a) E85)
              Baureihe 8S; Serie auch 255/30R20
              20Zoll; ab EG-          A01) K27)
              Genehmigungs-Nr
              e1*2001/116*0369*17)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
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BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
       auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
       255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

E86)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x38 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
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G2Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R19
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
         das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
         Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
         mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen
          und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
          hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
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N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 20 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2021