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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-E0-104
Anlage-Nr. :                45
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     66R0855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                             Ronal                                    Ronal
Montageposition:                      Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                         66R0855.07                            66R0855.37
Radausführungskennz:                   66R0855.07                            66R0855.37
Radgröße:                               8½Jx20H2                              8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                       30 mm                                     45 mm
Lochkreisdurchmesser:                    112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                   5                                        5
Mittenlochdurchmesser:                  76,00 mm                                  76,00 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                           3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                     925 kg                                    850 kg
 Reifenabrollumfang:                       2336 mm                         2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                          ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                          ZP50706     150 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-E0-104
Anlage-Nr. :                45
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
204 AMG                       e1*2001/116*0464*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                       8½Jx20H2, ET30      8½Jx20H2, ET45
350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S       245/30R20 M+S     A01) bis A10)
                C63 AMG, C63 S AMG K01)                                      BF1)
                (Limousine, W205)      255/30R20 M+S       255/30R20 M+S     A01) bis A10)
                                       K01) K13) K22) K25)                   BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
204K AMG                      e1*2001/116*0463*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse         Hinterachse
                                       8½Jx20H2, ET30      8½Jx20H2, ET45
350 bis 375     Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S       245/30R20 M+S     A01) bis A10)
                C63 AMG, C63 S AMG K01)                    T90)              BF1)
                (Kombi, S205)          255/30R20 M+S       255/30R20 M+S     A01) bis A10)
                                       K01) K13) K22) K25)                   BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30   8½Jx20H2, ET45
109 bis 135     Mercedes EQE            235/45R20        235/45R20           A01) bis A10)
                (V295, ohne und mit     K01)             A94)                BF2) E130) N245)
                Hinterachslenkung bis   235/45R20 M+S    235/45R20 M+S       A01) bis A10)
                5°, SA Code 201)        K01)             A94)                BF2) E130) W245)
                                        255/40R20        255/40R20           A01) bis A10)
                                        K01)             A94)                BF2) E130)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                        8½Jx20H2, ET30   8½Jx20H2, ET45
109 bis 135     Mercedes EQE            235/45R20        235/45R20           A01) bis A10)
                (V295,                  K01)             A94)                BF2) E130a) N245)
                Hinterachslenkung 10°, 255/40R20         255/40R20           A01) bis A10)
                SA Code 216)            K01)             A94)                BF2) E130a)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-E0-104
Anlage-Nr. :                45
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-E0-104
Anlage-Nr. :                45
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 150 Nm

E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
      (Code 216) ausgerüstet sind.

E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
       (Code 216) ausgerüstet sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 45 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.03.2023