Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 66R0855 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 66R0855.37 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 850 kg bei Reifenabrollumfang: 2220 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1F, 1K, 16H, AU, AUV Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm A1 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 1t, 1T, 16, 3C, 5N Jetta, Passat (B6, B7), Tiguan 1: ZP50704 120 Nm Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Beetle, Passat (B8), Tiguan 2, ZP50704 140 Nm Touran 2: Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 3D, 3d Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle 225/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) A01)K03)M00)T85) E99) 225/35R20 A01)K03) 235/30R20 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle Dune 235/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1F e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 VW EOS 225/30R20 A02) bis A10) M00)N235)T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 96 VW Golf 7 225/30R20 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A01)K03)K25)K28)K97)M00) E90) Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 225/30R20 A02) bis A10) GTI TCR A01)K03)M00)N235)T85) E100) (Nur zulässig bei Fahrzeugen die serienmäßig mit der Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 195 bis 213 VW Golf 7 GTI Clubsport, 225/30R20 A02) bis A10) GTI TCR A01)K03)K25)K97)M00)T85) E100a) (Nicht zulässig bei Fahrzeugen die serienmäßig mit der Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind) RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 180 VW Golf 7 225/30R20 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- A01)K03)K25)K97)M00)T85) E91) Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 VW Golf 7 Variant 225/30R20 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A01)K03)K25)K28)K97)M00) E90) Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 135 VW Golf 7 Variant 225/30R20 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- A01)K03)K25)K97)M00)T85) E91) Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 225/30R20 A02) bis A10) A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63)M00) E95) T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Jetta 225/30R20 A02) bis A10) (Facelift, ab Modell 2014) A01)G1D)K01)K04)K13)K21)K28)K63)M00) E95a) T85) RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 VW Passat 225/30R20 A02) bis A10) (B6 / B7, Limousine, Kombi, A01)G0P)K21)K63)M00)T85) E87)E93) kleinste Serienreifen in 16Zoll, außer Alltrack) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 206 VW Passat 225/30R20 A02) bis A10) (B8; Limousine, Kombi; M00)T85) E93a) außer Alltrack) 225/35R20 T90) 235/30R20 T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3d e1*2007/46*0452*.. 3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 331 VW Phaeton 245/35R20 A02) bis A10) N255)T95) 255/35R20 T97) RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungen) E98) 245/35R20 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 235/35R20 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie E98) 255/40R19 und 245/35R20 Verbreiterungen) 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20 A02) bis A10) Allspace GE8) E98a) (ohne Verbreiterung) 245/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 176 VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20 A02) bis A10) Allspace GE8) E98a) (mit Verbreiterung) 245/40R20 RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 VW Touran 2 225/35R20 A02) bis A10) (außer Cross) A01)K01)T90) E96a) 235/30R20 A01)K01)K04)K71)T88) 245/30R20 A01)K01)K04)K71)T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 VW T-Roc 225/35R20 A02) bis A10) (Allradantrieb) 235/35R20 G0N) 245/30R20 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 VW T-Roc 225/30R20 A02) bis A10) (Frontantrieb) M00) 225/35R20 235/30R20 245/30R20 A01)K03)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24. RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E100a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000997-A0-104 Anlage-Nr. : 20c Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 66R0855 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 20c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 19.03.2019 RA-000997-A0-104-20c~VW-5-112-57-ET45_66R0855