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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 26a
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       66R0855
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              66R0855.18
Radausführungskennz.:                                       66R0855.18
Radgröße:                                                    8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,00 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                           850 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                 ZP50846     120 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                          e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77            Kia Niro              225/35R20                                 A02) bis A10)
                                    G3U) N235)                                BF1)

                                     225/35R20 M+S
                                     G3U)

                                     235/30R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 26a
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                          e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132    Kia Optima, Optima    225/35R20                              A01) bis A10)
              Sportswagon                                                  BF1) K03)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                       e11*2007/46*0634*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204   Kia Sorento           235/45R20                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     245/45R20
                                     A01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                          e4*2007/46*0894*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204   Kia Sorento           235/45R20                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     245/45R20


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4                         e4*2007/46*1530*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148   Kia Sorento           235/50R20                              A01) bis A10)
                                    A94) K03) K04)                         A11) BF1)

                                     255/45R20
                                     A93) A94) K03) K04)

                                     265/45R20
                                     K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                          e4*2001/116*0139*..
AM                          e4*2007/46*0133*..
AMG                         e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103    Kia Soul              235/30R20                              A02) bis A10)
                                                                           BF1) G03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 26a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                           e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150    Kia Soul               225/35R20                             A01) bis A10)
              (mit                                                         BF1) K04)
              Serienverbreiterung)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                           e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150    Kia Soul               225/35R20                             A01) bis A10)
              (ohne                                                        BF1) K03) K04)
              Serienverbreiterung)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV                        e9*2007/46*6160*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81     Kia Soul EV           235/30R20                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K03)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
SK3                         e4*2007/46*1365*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29     Kia e-Soul            225/35R20                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                           e4*2001/116*0089*..
JES                          e4*2001/116*0120*..
JESG                         e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129    Kia Sportage           225/35R20                             A02) bis A10)
              (mit                   N235) T90)                            BF1)
              Serienverbreiterungen,
              Fahrzeugbreite 1840    235/35R20
              mm)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                           e4*2001/116*0089*..
JES                          e4*2001/116*0120*..
JESG                         e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129    Kia Sportage           225/35R20                             A01) bis A10)
              (ohne                  N235) T90)                            BF1) K03)
              Serienverbreiterungen,
              Fahrzeugbreite 1800    235/35R20
              mm)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 26a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                          e11*2007/46*3139*..
QL                          e5*2007/46*1080*..
QLE                         e11*2007/46*3144*..
QLE                         e5*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136    Kia Sportage          235/40R20                               A01) bis A10)
                                    K04)                                    BF1) K01)

                                     245/40R20
                                     K02)

                                     255/35R20
                                     K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                          e4*2007/46*0130*..
YN                          e4*2007/46*0131*..
YNS                         e4*2007/46*0261*..
YNS                         e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94     Kia Venga             225/30R20                               A01) bis A10)
                                                                            BF1) G1D) K01) K02) K55)
                                                                            K56) K57) M00)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 26a
Seite :                      5/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G1D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 26a
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


G3U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K55)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
          Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
          unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten.

K57)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
       Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
       Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000997-C0-104
Anlage-Nr. :                 26a
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   66R0855


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 26a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2021