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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    66R0855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           66R0855.18
Radausführungskennz.:                                    66R0855.18
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                        850 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CV                            e9*2018/858*11073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 81       Kia EV6                235/50R20                          A01) bis A10)
                (2WD, 4WD)             A94) K02) N245)                    BF1) K01)

                                        245/45R20
                                        A94) N255)

                                        255/45R20
                                        A94) K02)

                                        265/45R20
                                        A94a) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                            e4*2007/46*1139*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Kia Niro               225/35R20                          A02) bis A10)
                                       G3U) N235)                         BF1)

                                        225/35R20 M+S
                                        G3U)

                                        235/30R20


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                             e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132      Kia Optima, Optima      225/35R20                         A01) bis A10)
                Sportswagon                                               BF1) K03)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                         e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento           235/45R20                           A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        245/45R20
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                            e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204     Kia Sorento            235/45R20                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        245/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4                           e4*2007/46*1530*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148     Kia Sorento            235/50R20                            A01) bis A10)
                                       A94) K03) K04)                       A11) BF1)

                                         255/45R20
                                         A93) A94) K03) K04)

                                         265/45R20
                                         K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                            e4*2001/116*0139*..
AM                            e4*2007/46*0133*..
AMG                           e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul               235/30R20                            A02) bis A10)
                                                                            BF1) G03)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                  225/35R20                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF1) K04)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                 225/35R20                          A01) bis A10)
                (ohne                                                       BF1) K03) K04)
                Serienverbreiterung)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV                          e9*2007/46*6160*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81       Kia Soul EV            235/30R20                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) K03)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
SK3                           e4*2007/46*1365*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29       Kia e-Soul             225/35R20                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             225/35R20                         A02) bis A10)
                (mit                     N235) T90)                        BF1)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1840      235/35R20
                mm)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             225/35R20                         A01) bis A10)
                (ohne                    N235) T90)                        BF1) K03)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800      235/35R20
                mm)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                            e11*2007/46*3139*..
QL                            e5*2007/46*1080*..
QLE                           e11*2007/46*3144*..
QLE                           e5*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Kia Sportage           235/40R20                           A01) bis A10)
                                       K04)                                A11) BF1) K01)

                                        245/40R20
                                        K02)

                                        255/35R20
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Kia Sportage           225/40R20                           A02) bis A10)
                                       A93a)                               A11) BF1)

                                       235/40R20
                                       A93a)

                                       235/45R20
                                       A93a)

                                       245/40R20
                                       A93a)

                                       255/35R20
                                       A01) A93a) K01) K04)

                                       255/40R20
                                       A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                            e4*2007/46*0130*..
YN                            e4*2007/46*0131*..
YNS                           e4*2007/46*0261*..
YNS                           e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga              225/30R20                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) G1D) K01) K02) K55)
                                                                           K56) K57) M00)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K55)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52372 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000997-D0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
          Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
          unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
          aufzuweiten.

K57)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
       Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
       Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 26a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.02.2022