Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     1 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   66R0855
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          66R0855.25
Radgröße:                                                8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          860 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2425 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :     Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
DA3, DA3-RS, DXA, DXA-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50502 120 Nm
DYB-LPG                     M12x1,5
BA7, BA7-HEV, BA7-LPG, DEH, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50502 130 Nm
DM2, DYB, DYB-N             M12x1,5
SBF, WA6, WA6-N             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50521 200 Nm
                            M14x1,5




RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     2 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                              e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                          e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-Max 225/30R20                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serie   M00)N235)T85)                      S01)
                nicht nur 205/55R16)
                                          235/30R20
                                          A01)GCM)K03)K13)K22)K67)L26)T88)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SBF                            e1*2007/46*1524*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 175     Ford Edge               235/45R20                            A02) bis A10)
                                        A93a)

                                          245/45R20
                                          A93a)

                                          255/45R20
                                          A93a)

                                          265/45R20



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                            e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                         e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS           235/30R20                            A02) bis A10)
                                        A01)K72)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                             e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                         e13*2007/46*1289*..
DYB-N                           e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               225/30R20                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       M00)T85)                            S01)




RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     3 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST           235/30R20                           A02) bis A10)
                                        A01)K13)K22)K25)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                              e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 92       Ford Focus                225/30R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen M00)T85)                           E73)
                mit Verbundlenkerachse)
                                          225/35R20
                                          A01)G01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                             e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus               225/30R20                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       M00)T85)                           E73)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerachse)         225/35R20
                                         A01)G01)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                              e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus Active         225/35R20                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)
                                          235/30R20

                                          235/35R20

                                          245/30R20

                                          255/30R20




RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     4 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga                225/35R20                           A02) bis A10)
                (1. Generation)          A93)N235)                           E61)S01)

                                           235/35R20
                                           A93)

                                           245/35R20
                                           A93)

                                           255/30R20
                                           A93a)

                                           255/35R20




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 178      Ford Kuga                245/35R20                           A02) bis A10)
                (2. Generation)                                              E62)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                               e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                           e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo                235/30R20                         A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)      G6U)T88)                          E52)E64)S01)

                                           245/30R20
                                           A01)G2D)K04)L24)T90)




RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     5 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                          e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo               225/35R20                           A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)      N235)T90)                           E65)

                                           225/35R20 M+S
                                           T90)

                                           235/30R20
                                           T88)

                                           235/35R20
                                           A01)GA7)K13)K25)

                                           245/30R20
                                           A01)K04)T90)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                              e13*2001/116*0185*..
WA6-N                            e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1. Generation; 235/35R20                           A02) bis A10)
                Ford Galaxy 2. Generation A01)GAG)L24)T92)                    E69)S01)




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/35R20                          A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation T92)                                E69a)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen bis 245/35R20
                einschließlich 18 Zoll      T95)
                Serienbereifung)




RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     6 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                                e13*2001/116*0185*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 177      Ford S- Max 2. Generation; 235/35R20                          A02) bis A10)
                Ford Galaxy 3. Generation T92)                                E69a)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugausführungen die 245/35R20
                mit 19 Zoll Bereifung       T95)
                ausgerüstet sind)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     7 / 10                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge
     von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
     Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
     - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*25.

E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0249*26.

E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*23.

E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e13*2001/116*0185*24.

E73) Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.




RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GA7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
     235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAG)Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
    235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
    235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
     vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

L24) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
     ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
     1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
     - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen ,
     - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,75 Lenkradumdrehungen .

L26) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18
     ausgerüstet sind oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind, muß der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-
     Bestellnummer 1717039 eingebaut werden. Überprüfungsmöglichkeit :
     - mit Lenkeinschlagbegrenzung 2,3 Lenkradumdrehungen,
     - ohne Lenkeinschlagbegrenzung 2,5 Lenkradumdrehungen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. :                28
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  66R0855


T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.03.2019




RA-000997-A0-104-28~FO-5-108-63_3-ET50_66R0855