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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     67R8805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             67R8805.073
Radausführungskennz.:                                      67R8805.073
Radgröße:                                                   8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2223 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                                140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                               140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      2 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140    BMW 1er, 1er xDrive   205/40R18                           A01) bis A10)
              (ohne Flap)           N215) T86)                          BF1) K01) K02)

                                      205/40R18 M+S
                                      T86)

                                      215/40R18
                                      N225)

                                      235/35R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                         e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 225    BMW 1er, 1er xDrive   205/40R18                           A01) bis A10)
              (mit Flap)            N215) T86)                          BF1) K01) K02)

                                      205/40R18 M+S
                                      T86)

                                      215/40R18
                                      N225)

                                      235/35R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                          e1*2007/46*1675*..
F2GT                          e1*2007/46*1677*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170    BMW 2er Active          215/45R18                         A01) bis A10)
              Tourer, Active Tourer                                     BF2) K01) K02) K18) K28)
              xDrive, Gran Tourer,    225/40R18
              Gran Tourer xDrive      T92)

                                      225/45R18

                                      235/40R18
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                         e1*2007/46*2017*..
G3L                         e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 210    BMW 3er               215/45R18                           A02) bis A10)
              (Heckantrieb)         A94) N225) T93)                     BF2) EF0)

                                      215/45R18 M+S
                                      A94) T93) W225)

                                      225/45R18
                                      A94a)

                                      235/40R18
                                      A94)

                                      235/45R18
                                      A01) G01)

                                      245/40R18
                                      A01) A94a) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                           e1*2007/46*2017*..
G3L                           e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210   BMW 3er                 225/45R18                         A02) bis A10)
              (Allradantrieb)         A94a) T95)                        BF2) EF0)

                                      235/40R18
                                      A94) T95)

                                      235/45R18
                                      A01) G01)

                                      245/40R18
                                      A01) A94a) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 1a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                           e1*2007/46*2017*..
G3L                           e1*2007/46*1947*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
250 bis 275   BMW M340i, M340d        225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
              (Allradantrieb)         A94a)                             B35) BF2)

                                      235/40R18 M+S
                                      A94)

                                      235/45R18 M+S
                                      A01) G01)

                                      245/40R18 M+S
                                      A01) A94a) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                          e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265   BMW 5er, BMW 5er       225/50R18                          A02) bis A10)
              xDrive, BMW 5er Hybrid N235)                              A94a) BF2) E21) EF0)
              (Limousine, außer
              M550i xDrive und       235/45R18
              M550d xDrive)          N245)

                                      245/45R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                          e1*2007/46*1688*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390   BMW 5er                245/45R18 M+S                      A02) bis A10)
              (Limousine, nur M550i                                     A94a) BF2) E21) EF0)
              xDrive und M550d
              xDrive)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 1a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                         e1*2007/46*1750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265   BMW 5er, BMW 5er      225/50R18                          A02) bis A10)
              xDrive                A94a) N235)                        BF2) E21) EF0)
              (Kombi, außer M550d
              xDrive)               235/45R18
                                    A94a) N245)

                                     245/45R18
                                     A94a)

                                     255/45R18
                                     A01) GA2) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                         e1*2007/46*1750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
294           BMW 5er               245/45R18 M+S                      A02) bis A10)
              (Kombi, nur M550d     A94a)                              BF2) E21) EF0)
              xDrive)
                                    255/45R18 M+S
                                    A01) G01) K03)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                        e1*2007/46*1791*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265   BMW 6er GT            245/45R18                          A02) bis A10)
                                                                       A94) BF2) EF0)
                                     245/50R18

                                     255/45R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                           e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330   BMW 7er                225/55R18                         A02) bis A10)
              (Baureihe G11)         N235)                             BF2) EF0)

                                     235/50R18
                                     N245)

                                     245/50R18

                                     255/45R18
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                           e1*2007/46*1906*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250   BMW 840d xDrive,        245/45R18 M+S                     A02) bis A10)
              840i xDrive                                               A94) BF2) EF0)
              (Coupe 2-türer, Cabrio)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                         e1*2007/46*1676*..
UKL-L                       e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170    BMW X1 sDrive, X1     225/45R18                           A01) bis A10)
              xDrive                K04)                                BF1) E72) K01)

                                      235/45R18
                                      K02) K89)

                                      245/45R18
                                      K02) K89)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                         e1*2007/46*1824*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225    BMW X2                225/45R18                           A01) bis A10)
                                                                        BF2) K01) K04)
                                      235/45R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                         e1*2007/46*1797*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210   BMW X3                225/55R18                           A02) bis A10)
                                    A94)                                BF2)

                                      225/60R18
                                      A94)

                                      235/55R18
                                      A01) A94) K04)

                                      245/55R18
                                      A01) K04)

                                      255/50R18
                                      A01) K04)
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Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                         e1*2007/46*1881*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195   BMW X4                225/55R18                          A02) bis A10)
                                                                       A94) BF2)
                                     225/60R18

                                     235/55R18

                                     245/55R18

                                     255/50R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                         e1*2007/46*1949*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250   BMW Z4                225/45R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                       A94) BF2)
                                     245/40R18 M+S


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                         e1*2007/46*1679*..
FML2                         e1*2007/46*1678*..
UKL-L                        e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155    BMW Mini               225/30R18                         A01) bis A10)
              (Limousine 2-türig,                                      BF1) G01) K01) K02) K87)
              Cabrio)                                                  T82)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155    BMW Mini Countryman 225/45R18                            A01) bis A10)
                                    K04)                               BF1) K01)

                                     235/45R18
                                     K04)

                                     245/40R18
                                     K02)
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Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                         e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225   BMW Mini              225/45R18                               A01) bis A10)
              Countryman John                                               BF1) K01) K04)
              Cooper Works          235/45R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E                       e1*2007/46*2063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75            BMW Mini Cooper SE 215/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01) K02)
                                     245/30R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B35)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
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K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
          Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen Streifen von
          50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805



N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T82)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
67R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2020