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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  67R8805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         67R8805.17
Radausführungskennz.:                                  67R8805.17
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                      860 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2223 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A01) bis A10)
                (ohne Flap)            K04) N215) T86)                   BF1) K01)

                                        205/40R18 M+S
                                        K04) T86)

                                        205/45R18
                                        K04) M00) N215)

                                        205/45R18 M+S
                                        K04) M00)

                                        215/40R18
                                        K02) N225)

                                        235/35R18
                                        K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A01) bis A10)
                (mit Flap)             K04) N215) T86)                   BF1) K01)

                                        205/40R18 M+S
                                        K04) T86)

                                        205/45R18
                                        K04) M00) N215)

                                        205/45R18 M+S
                                        K04) M00)

                                        215/40R18
                                        K02) N225)

                                        235/35R18
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                            e1*2007/46*1675*..
F2GT                            e1*2007/46*1677*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active           215/45R18                               A01) bis A10)
                Tourer, Active Tourer                                            A11) BF1) K01) K02)
                xDrive, Gran Tourer,     225/40R18
                Gran Tourer xDrive       T92)

                                        225/45R18
                                        K18) K28)

                                        235/40R18
                                        K18) K28)

                                        245/40R18
                                        K18) K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne               hinten
                                         225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                         K01)                K02) K18) K28)      A11) BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                            e1*2007/46*2064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 205/40R18                                    A01) bis A10)
                2er xDrive Gran Coupe K04) N215) T86)                            BF1) K01)

                                        205/40R18 M+S
                                        K04) T86)

                                        215/40R18
                                        K04) N225)

                                        225/35R18
                                        K02) T87)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT                          e1*2018/858*00117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 225/45R18                                  A01) bis A10)
                                       A93a)                                     A11a) BF1) E73) K01) K04)

                                        235/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                           e1*2018/858*00122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW 4er Gran Coupe     225/45R18                                A02) bis A10)
                                                                                A94) BF1) EF0)
                                        225/50R18

                                        235/45R18

                                        245/45R18

                                        255/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C                           e1*2018/858*00122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 105      BMW i4                 225/50R18                                A02) bis A10)
                                                                                A94) BF1) EF0)
                                        245/45R18

                                        255/45R18

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        245/45R18           255/45R18           A02) bis A10)
                                                            A94)                BF1) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/45R18                                A01) bis A10)
                xDrive                 K04)                                     BF1) E72) K01)

                                        225/50R18
                                        K02) K89)

                                        235/45R18
                                        K04)

                                        245/45R18
                                        K02) K89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-C0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              BMW X1 Hybrid          225/50R18                           A01) bis A10)
                                       K02) K89)                           BF1) K01)

                                        235/45R18
                                        K04)

                                        245/45R18
                                        K02) K89)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                           e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW X2                 225/45R18                           A01) bis A10)
                                                                           A11) BF1) K04)
                                        235/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 245/55R18                           A02) bis A10)
                                                                           A11) A94) BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210     BMW X4                 245/55R18                           A02) bis A10)
                                                                           A11) A94) BF1)
                                        255/50R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                            e1*2007/46*1679*..
FML2                            e1*2007/46*1678*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                 215/35R18                         A01) bis A10)
                (Limousine 2-türig,      T84)                              BF1) K01) K02) K87)
                Cabrio)
                                         225/30R18
                                         G01) T82)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4                            e1*2007/46*1680*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                 225/30R18                         A01) bis A10)
                (Limousine 4-türig)                                        BF1) G01) K01) K02) T82)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/45R18                              A01) bis A10)
                                       A93a)                               A11) BF1) K01)

                                        235/45R18
                                        K04)

                                        245/40R18
                                        K04)

                                        245/45R18
                                        K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/45R18                              A01) bis A10)
                John Cooper Works      A93a)                               BF1) K01)

                                        235/45R18
                                        K04)

                                        245/45R18
                                        K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                            e1*2007/46*1679*..
FML2                            e1*2007/46*1678*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             BMW Mini John            215/35R18                         A01) bis A10)
                Cooper Works                                               BF1) K01) K02) K87)
                (Limousine 2-türig,
                Cabrio)
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Nr. :                       RA-001143-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E                         e1*2007/46*2063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75              BMW Mini Cooper SE     215/35R18                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K02)
                                        225/35R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
       mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
       dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805



A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
       nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet
       sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
       größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
       größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis
          50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
          Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
          der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
     ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T82)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805



T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 3a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 67R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.03.2023