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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      1 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     67R8805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             67R8805.27
Radausführungskennz.:                                      67R8805.27
Radgröße:                                                   8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2223 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50792     170 Nm
                Schaftlänge 35 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50792    140 Nm
                Schaftlänge 35 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZP50792    120 Nm
                Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS                         e1*2001/116*0036*.., e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150    Seat Alhambra         225/40R18                                A01) bis A10)
                                    K49)                                     BF1) K01) K04) T92)

                                     245/35R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                          e1*2007/46*0402*..
7N                          e1*2007/46*0435*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162    Seat Alhambra         215/45R18                                 A02) bis A10)
                                    A93) T93)                                 BF2)

                                     225/40R18
                                     A93) T92)

                                     225/45R18
                                     A93a)

                                     235/40R18
                                     A93a)

                                     235/45R18
                                     G7K)

                                     245/40R18
                                     A01) K04)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                      A93a)               K04)                BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5P                            e9*2001/116*0050*..
5PN                           e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 147    Seat Altea, Altea XL,   205/40R18                         A01) bis A10)
              Toledo                  K03) N215) T86)                   BF3)
              (außer Freetrack)
                                      205/45R18
                                      G7X) K03) M00) N215) T86)

                                      215/40R18
                                      K01) K04) K51) N225) T89)

                                      225/40R18
                                      K01) K04) K50) K51)

                                      235/35R18
                                      K01) K04) K51) K52)

                                      245/35R18
                                      K01) K04) K50) K51) K52)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                          e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Seat Ateca             225/45R18                          A02) bis A10)
              (Ausführung mit        A93a)                              BF2)
              serienmäßiger
              Verbreiterung)         225/50R18
                                     A01) K01) K04)

                                      235/45R18
                                      A01) K03) K04)

                                      245/45R18
                                      A01) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                          e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    Seat Ateca             225/45R18                          A01) bis A10)
              (Ausführung ohne       A93a)                              BF2) K01) K04)
              serienmäßiger
              Verbreiterung)         225/50R18
                                     G01)

                                      235/45R18

                                      245/45R18
                                      G01)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5FP                         e9*2007/46*6394*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
221           Seat Cupra Ateca      225/50R18                                A02) bis A10)
                                    A93a) N235)                              BF2) EF0)

                                     235/45R18
                                     A93) N245)

                                     245/45R18
                                     A93a)

                                     255/45R18
                                     A01) K01) K04)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     225/50R18           245/45R18           A02) bis A10)
                                     A93a) N235)                             BF2) EF0) V00)
                                     225/50R18 M+S       245/45R18 M+S       A02) bis A10)
                                     A93a)                                   BF2) EF0) V00)
                                     225/50R18           255/45R18           A01) bis A10)
                                     A93a) N235)         K04)                BF2) EF0) V00)
                                     225/50R18 M+S       255/45R18 M+S       A01) bis A10)
                                     A93a)               K04)                BF2) EF0) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KM                          e9*2007/46*4008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 228   Seat Cupra Formentor 215/50R18 M+S                             A02) bis A10)
                                    A93) M00) W225)                          BF2) EF0)

                                     225/50R18 M+S
                                     A93a)

                                     245/45R18
                                     A93a)

                                     255/45R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                           e9*2001/116*0072*..
3RN                          e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147    Seat Exeo, Exeo ST     205/45R18                                A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi, mit G8V) M00) T86)                           BF3)
              kleinster
              Serienbereifung 195/.. 215/40R18
              oder 205/..)
                                     225/40R18
                                     A01) K03)

                                      235/35R18
                                      A01) K03)

                                      235/40R18
                                      A01) G2G) K03)

                                      245/35R18
                                      A01) K01)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/45R18           225/40R18           A02) bis A10)
                                      M00) T86)                               BF3) G8V) V00)
                                      205/45R18           235/40R18           A02) bis A10)
                                      M00) T86)                               BF3) G8V) V00)
                                      215/40R18           245/35R18           A02) bis A10)
                                                                              BF3) V00)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3R                           e9*2001/116*0072*..
3RN                          e9*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 155   Seat Exeo, Exeo ST      225/40R18                               A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi, mit K03)                                     BF3)
              kleinster
              Serienbereifung 225/..) 235/35R18
                                      K03)

                                      235/40R18
                                      G01) K03)

                                      245/35R18
                                      K01)
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Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      6 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                            e9*2001/116*0052*..
1PN                           e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 155    Seat Leon               205/40R18                         A01) bis A10)
              (Ausführungen mit       A93) T86)                         BF3) K01)
              kleinster
              Sommerbereifung         205/45R18
              195/.. oder 205/..)     G2P) M00) T86)

                                      215/40R18
                                      K04) K51)

                                      225/40R18
                                      K04) K51)

                                      235/35R18
                                      K04) K51)

                                      245/35R18
                                      K04) K51) K52)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
1P                          e9*2001/116*0052*..
1PN                         e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 195    Seat Leon             225/35R18                           A01) bis A10)
              (Ausführungen mit     A93)                                BF3) K01) K04)
              kleinster
              Sommerbereifung       225/40R18
              225/..)               K51)

                                      235/35R18
                                      K51)

                                      245/35R18
                                      K51) K52)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      7 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Seat Leon                 205/40R18                         A02) bis A10)
              (3-türer, 5-türer,        A93a)                             BF3) E61)
              Kombi; Ausführungen
              mit Verbundlenker-        205/45R18
              Hinterachse)              G0S) M00)

                                       215/40R18
                                       A01) K03) K04)

                                       225/35R18
                                       A01) A93) K03) K04)

                                       225/40R18
                                       A01) K03) K04)

                                       235/35R18
                                       A01) K03) K04)

                                       245/35R18
                                       A01) K01) K04) K28) K66)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5F                              e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 221    Seat Leon                 205/40R18                         A02) bis A10)
              (3-türer, 5-türer,        A93a) N215) T86)                  BF3) E62) EF0)
              Kombi; Ausführungen
              mit Mehrlenker-           205/45R18
              Hinterachse)              GCP) M00) N215)

                                       215/40R18
                                       A01) K03) K04) N225)

                                       225/35R18
                                       A01) A93) K03) K04)

                                       225/40R18
                                       A01) K03) K04)

                                       235/35R18
                                       A01) K03) K04)

                                       245/35R18
                                       A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      8 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                           e9*2007/46*3167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110    Seat Leon, Leon        205/40R18                             A02) bis A10)
              Sportstourer           A93) T86)                             BF2) E61)
              (Ausführungen mit
              Verbundlenker-         205/45R18
              Hinterachse)           M00)

                                     215/40R18
                                     A01) K04)

                                     215/45R18
                                     A01) G1C) K04) K15) K66)

                                     225/35R18
                                     A01) A93) K03) K04)

                                     225/40R18
                                     A01) K03) K04) K15) K28) K66)

                                     235/35R18
                                     A01) A93a) K01) K04) K15) K28) K66)

                                     245/35R18
                                     A01) K01) K04) K15) K28) K66)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                          e9*2007/46*3167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Seat Leon, Leon       225/35R18                              A01) bis A10)
              Sportstourer          A93) K03)                              BF2) E62) K04)
              (Ausführungen mit
              Mehrlenker-           225/40R18
              Hinterachse)          K03)

                                     235/35R18
                                     A93a) K01)

                                     245/35R18
                                     K01)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      9 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KL                          e9*2007/46*3167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Seat Leon Cupra, Cupra 225/35R18                           A01) bis A10)
              Sportstourer           A93) K03)                           BF2)

                                     225/40R18
                                     K03)

                                     235/35R18
                                     A93a) K01)

                                     245/35R18
                                     K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
KN                          e9*2007/46*6666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147   Seat Tarraco          215/55R18                            A02) bis A10)
                                    A93) M00)                            BF2)

                                     225/55R18
                                     A93)

                                     225/60R18

                                     235/50R18
                                     A01) A93a) K01)

                                     235/55R18
                                     A01) A93a) K01)

                                     245/50R18
                                     A01) K01)

                                     245/55R18
                                     A01) K01)

                                     255/50R18
                                     A01) K01) K67)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      10 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 170 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      11 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 120 Nm

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
       225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G7X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16,
       215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      12 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805



G8V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
     225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K49)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett
       - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit
       einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im
       Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K50)   An Achse 1 ist der obere Befestigungspunkt des Kunststoffinnenkotflügels (im Bereich hinter der
       Radmitte) nach oben zu formen.

K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis Übergang
       zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K52)   An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
       Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.

K66)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      13 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
       • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
          Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
       • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
          Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8b
Seite :                      14 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 8b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
67R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2020