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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
Seite :                      1 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     67R8805
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             67R8805.27
Radausführungskennz.:                                      67R8805.27
Radgröße:                                                   8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                         860 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2223 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704     140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                ZP50704    120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                           e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    Skoda Karoq            215/50R18                          A01) bis A10)
              (Frontantrieb)         A93) GDN) K01) K04) M00)           BF1)

                                      225/45R18
                                      A93) K03)

                                      225/50R18
                                      GGA) K01) K04)

                                      235/45R18
                                      A93) K01) K04)

                                      245/45R18
                                      A93a) G8M) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                            e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140   Skoda Karoq             215/45R18                         A02) bis A10)
              (Allradantrieb)         A93) N225)                        BF1)

                                      215/50R18
                                      A01) A93) K01) K04) M00) N225)

                                      225/45R18
                                      A93)

                                      225/50R18
                                      A01) K01) K04)

                                      235/40R18
                                      A01) A93) K01) K04)

                                      235/45R18
                                      A01) A93) K01) K04)

                                      245/40R18
                                      A01) A93) K01) K04)

                                      245/45R18
                                      A01) A93a) K01) K04)
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Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                          e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140   Skoda Karoq Scout     215/50R18                          A02) bis A10)
              (Allrad)              A93) M00) N225)                    BF1)

                                     225/50R18
                                     A01) K03) K04)

                                     235/45R18
                                     A93)

                                     245/45R18
                                     A01) A93a) K03) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                           e8*2007/46*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110    Skoda Karoq Scout      235/45R18                         A01) bis A10)
              (Frontantrieb)         A93)                              BF1) K01) K04)

                                     245/45R18
                                     A93a)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                          e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 147    Skoda Kodiaq, Skoda 215/55R18                            A02) bis A10)
              Kodiaq Scout          A93a) M00)                         BF1)

                                     225/55R18

                                     235/50R18

                                     235/55R18

                                     245/50R18
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Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                          e8*2007/46*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
176           Skoda Kodiaq RS       215/55R18 M+S                        A02) bis A10)
                                    A93a) M00)                           BF1)

                                       225/55R18 M+S

                                       235/50R18 M+S

                                       235/55R18 M+S

                                       245/50R18 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                            e11*2001/116*0230*..
1Z                            e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118    Skoda Octavia            205/40R18                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi,       K03) T86)                         BF2) E45)
              Allrad; Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 215/40R18
              in 15Zoll)               K01) K04) T89)

                                       225/40R18
                                       K01) K04) K36)

                                       235/35R18
                                       K01) K04) K36) T90)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                            e11*2001/116*0230*..
1Z                            e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147   Skoda Octavia            225/40R18                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi,                                         BF2) E45) K01) K04) K36)
              Allrad; Ausführungen mit 235/35R18
              kleinsten Serienreifen
              in 16Zoll oder 17Zoll)



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                          e11*2001/116*0230*..
1Z                          e11*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118   Skoda Octavia Scout   225/40R18                            A01) bis A10)
                                                                         BF2) K01) K37)
                                       235/40R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                   67R8805



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Skoda Octavia          205/40R18                          A02) bis A10)
              (Limousine und         A93)                               BF2) E57) E61)
              Kombi, Ausführungen
              mit Verbundlenker-     205/45R18
              Hinterachse)           M00)

                                      215/40R18

                                      225/40R18
                                      A01) K03)

                                      235/35R18
                                      A01) K03)

                                      245/35R18
                                      A01) K01) K04) K51)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                           e11*2007/46*0243*..
5E                           e11*2007/46*0244*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169    Skoda Octavia           205/40R18                         A02) bis A10)
              (Limousine und          A93) N215) T86)                   BF2) E58) E61)
              Kombi, Ausführungen
              mit                     205/45R18
              Mehrlenkerhinterachse ) M00) N215) T86)

                                      215/40R18
                                      N225)

                                      225/40R18
                                      A01) K03)

                                      235/35R18
                                      A01) K03)

                                      245/35R18
                                      A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
Seite :                      6 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e11*2007/46*0243*..
5E                            e11*2007/46*0244*..
5E                            e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110    Skoda Octavia           205/40R18                         A02) bis A10)
              (Facelift ab 2017,      A93)                              BF2) E57) E61a)
              Limousine und Kombi,
              Ausführungen mit        205/45R18
              Verbundlenker-          A01) K51) M00)
              Hinterachse)
                                      215/40R18
                                      A01) K04) K51)

                                      225/40R18
                                      A01) K04) K28) K51)

                                      235/35R18
                                      A01) K03) K04) K28) K51)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                            e11*2007/46*0243*..
5E                            e11*2007/46*0244*..
5E                            e8*2007/46*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180    Skoda Octavia           205/40R18                         A02) bis A10)
              (Facelift ab 2017,      A93) N215) T86)                   BF2) E58) E61a)
              Limousine und Kombi,
              Ausführungen mit        205/40R18 M+S
              Mehrlenkerhinterachse) A93) T86)

                                      205/45R18
                                      A01) K51) M00) N215)

                                      205/45R18 M+S
                                      A01) K51) M00)

                                      215/40R18
                                      A01) K04) K51) N225)

                                      215/40R18 M+S
                                      A01) K04) K51)

                                      225/40R18
                                      A01) K04) K28) K51)

                                      235/35R18
                                      A01) K03) K04) K28) K51)
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Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
Seite :                      7 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                          e11*2007/46*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135    Skoda Octavia Scout   215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                                        BF2) E61)
                                      215/45R18 M+S

                                      225/40R18

                                      225/45R18

                                      235/40R18

                                      245/35R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NX                          e8*2007/46*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110    Skoda Octavia         215/45R18                           A02) bis A10)
              (Kombi, Ausführungen A93a)                                BF1) E62)
              mit Verbundlenker-
              Hinterachse)          225/45R18
                                    A01) K04)

                                      235/40R18
                                      A01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
3U                          e11*98/14*0187*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142    Skoda Superb 1        205/40R18                           A02) bis A10)
              (Limousine)           T86)                                BF2)

                                      215/40R18
                                      T89)

                                      225/35R18
                                      T87)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                            e11*2001/116*0326*..
3T                            e11*2007/46*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191    Skoda Superb 2          225/40R18                         A01) bis A10)
              (3T; Limousine,         K03)                              BF2) E60) K04) K45)
              Kombi; bis Modelljahr
              2014)                   245/35R18
                                      K01)
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Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
Seite :                      8 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                           e11*2001/116*0326*..
3T                           e11*2007/46*0014*..
3T                           e8*2007/46*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206    Skoda Superb 3         215/45R18                         A02) bis A10)
              (3V; Limousine,        A93)                              BF1) E60a)
              Kombi; ab Modelljahr
              2015)                  225/45R18

                                     235/40R18
                                     A93a)

                                     235/45R18

                                     245/40R18

                                     245/45R18
                                     A01) G2B) K25) K52)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
Seite :                      9 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                          e11*2007/46*0010*..
5L                          e11*2007/46*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125    Skoda Yeti            205/45R18                                A02) bis A10)
                                    A93) M00) N215) T86)                     BF2)

                                     205/45R18 M+S
                                     A93) M00) T86)

                                     215/40R18
                                     A93) T89)

                                     215/45R18
                                     A93) G0U)

                                     225/40R18

                                     225/45R18
                                     G0U)

                                     235/40R18
                                     A01) G0U) K01)

                                     235/45R18
                                     A01) G7K) K01) K48)

                                     245/35R18
                                     A01) K01) K04)

                                     245/40R18
                                     A01) G0U) K01) K04)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     205/45R18           225/40R18           A02) bis A10)
                                     A93) M00) N215)                         BF2) V00)
                                     T86)
                                     205/45R18           235/40R18           A02) bis A10)
                                     A93) M00) N215)                         BF2) V00)
                                     T86)
                                     225/45R18           245/40R18           A01) bis A10)
                                                         K04)                BF2) G0U) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
Seite :                      10 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
      • e8*2007/46*0318*

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G2B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G7K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


G8M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 225/45R19,
     225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GDN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17,
     225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GGA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18,
     225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K36)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
       Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach
          außen zu treiben oder zu kürzen,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca.
          100 mm nach unten zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
          Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
          abzutrennen und klebend zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
Seite :                      13 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


K45)   An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm
       vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in
       Richtung Vorderachse einzuformen.




K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
          eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 200 mm vor und hinter der
          Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001143-A0-104
Anlage-Nr. :                 8c
Seite :                      14 / 14
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   67R8805


T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 8c mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
67R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 16.12.2020