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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-B0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  67R8805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          67R8805.47
Radausführungskennz.:                                   67R8805.47
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                      775 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-B0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                (ohne Flap)            A93a) N215) T86)                  BF1)

                                        205/40R18 M+S
                                        A93a) T86)

                                        205/45R18
                                        M00) N215)

                                        205/45R18 M+S
                                        M00)

                                        215/40R18
                                        A01) A93a) K04) N225)

                                        215/45R18
                                        A01) GHF) K04) N225)

                                        225/40R18
                                        A01) K04)

                                        235/35R18
                                        A01) K04)

                                        235/40R18
                                        A01) K04)

                                        245/35R18
                                        A01) K04)

                                        245/40R18
                                        A01) G1C) K04)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                (mit Flap)             A93a) N215) T86)                  BF1)

                                        205/40R18 M+S
                                        A93a) T86)

                                        205/45R18
                                        M00) N215)

                                        205/45R18 M+S
                                        M00)

                                        215/40R18
                                        A01) A93a) K04) N225)

                                        215/45R18
                                        A01) GHF) K04) N225)

                                        225/40R18
                                        A01) K04)

                                        235/35R18
                                        A01) K04)

                                        235/40R18
                                        A01) K04)

                                        245/35R18
                                        A01) K04)

                                        245/40R18
                                        A01) G1C) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-B0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                            e1*2007/46*1675*..
F2GT                            e1*2007/46*1677*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active           215/45R18                               A01) bis A10)
                Tourer, Active Tourer    A93b)                                   A11) BF1) K04)
                xDrive, Gran Tourer,
                Gran Tourer xDrive       225/40R18
                                         A93) T92)

                                         225/45R18

                                         235/40R18
                                         A93a) K03)

                                         245/40R18
                                         A93b) K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                              K04)               A11) BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                            e1*2007/46*2064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 205/40R18                                    A02) bis A10)
                2er xDrive Gran Coupe A93a) N215) T86)                           BF1)

                                         205/40R18 M+S
                                         A93a) T86)

                                         205/45R18
                                         M00) N215)

                                         205/45R18 M+S
                                         M00)

                                         215/40R18
                                         N225)

                                         225/35R18
                                         A01) K04) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) K04)

                                         235/35R18
                                         A01) K04)

                                         235/40R18
                                         A01) K04)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-B0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      215/55R18 M+S                             A02) bis A10)
                xDrive                 GFV) M00)                                 BF1) E72)

                                         225/45R18

                                         235/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                           e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW X2                 225/45R18                                 A02) bis A10)
                                                                                 A11) BF1)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                              e1*2007/46*1683*..
UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Clubman          205/45R18                              A02) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)  M00) N215)                             BF1) EF0)

                                         215/40R18
                                         A01) K04) N225)

                                         215/45R18
                                         A01) K04) K88) N225)

                                         225/40R18
                                         A01) K04)

                                         235/40R18
                                         A01) K01) K04) K88)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                         M00) N215)           K04)               BF1) EF0) V00)
                                         205/45R18 M+S        225/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                         M00)                 K04)               BF1) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-B0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                           e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225     BMW Mini Clubman John 205/45R18 M+S                             A02) bis A10)
                Cooper Works           M00)                                     BF1) EB1) EF0)

                                        225/40R18
                                        A01) K04)

                                        235/40R18
                                        A01) K01) K04) K88)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/45R18 M+S        225/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                        M00)                 K04)               BF1) EB1) EF0) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/45R18                                   A02) bis A10)
                                                                                A11) BF1)
                                        235/45R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/45R18                                   A02) bis A10)
                John Cooper Works                                               BF1) EB2)
                                       235/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-B0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-B0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805



EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel Kennz. BMW Brembo 4x40 335 30 mit belüfteter Scheibe Ø335x30 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel Kennz. BMW Brembo 4x40 335 30 mit belüfteter Scheibe Ø335x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GFV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
     235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53413 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001143-B0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R8805


K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
          Radmitte um 5 mm zu kürzen.
       • Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
          durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 26 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 67R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.02.2022