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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-A0-104
Anlage-Nr. :                13f
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    67R9805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          67R9805.08
Radausführungskennz.:                                   67R9805.08
Radgröße:                                              8.0Jx19H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                       800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MITSUBISHI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     120 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     135 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-A0-104
Anlage-Nr. :                13f
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                              e1*2007/46*0368*..
GA0G                             e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX            225/40R19                         A01) bis A10)
                (bis Modelljahr 2015)                                       BF1) E51) K04)
                                          225/45R19
                                          K49)

                                         235/40R19
                                         K01) K49)

                                         235/45R19
                                         K01) K49)

                                         245/40R19
                                         K01) K49)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                              e1*2007/46*0368*..
GA0N                             e50*2007/46*0059*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX            225/45R19                         A02) bis A10)
                (ab Facelift 2016, mit    A01) A93a) G01)                   BF2) E51a)
                Serienverbreiterungen)
                                          235/40R19
                                          A01) G01)

                                         235/45R19

                                         245/45R19

                                         255/45R19
                                         A01) G01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                              e1*2007/46*0368*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX            225/45R19                         A01) bis A10)
                (ab Facelift 2016, ohne A93a) G01) K04)                     BF1) E51a)
                Serienverbreiterungen)
                                          235/40R19
                                          G01) K01) K04)

                                         235/45R19
                                         K01) K04)

                                         245/45R19
                                         K01) K04)

                                         255/45R19
                                         G01) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-A0-104
Anlage-Nr. :                13f
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0                              e1*2007/46*1769*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 120     Mitsubishi Eclipse Cross 225/45R19                          A02) bis A10)
                                          A93)                              BF3)

                                         235/45R19
                                         A93)

                                         245/45R19
                                         A93a)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                             e1*2001/116*0441*..
CY0G                            e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer        225/35R19                          A01) bis A10)
                (4-türig)                                                   BF1) K03) K14)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                             e1*2001/116*0441*..
CY0G                            e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer        225/35R19                          A01) bis A10)
                Sportback                                                   BF1) K03) K04) K14)
                (5-türig)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                             e1*2001/116*0406*..
CWB                             e1*2001/116*0482*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130      Mitsubishi Outlander     225/45R19                          A02) bis A10)
                (2. Generation)                                             A11) BF1) E50)
                                         235/45R19

                                         245/45R19

                                         255/45R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-A0-104
Anlage-Nr. :                13f
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                              e1*2001/116*0406*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 110      Mitsubishi Outlander      225/45R19                         A02) bis A10)
                (3. Generation, auch      A93)                              A11) BF3) E50a)
                Plug-In Hybrid)
                                          235/45R19
                                          A93a)

                                         245/45R19

                                         255/45R19
                                         G2E)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 135 Nm

E50)   Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0406*22

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0406*23

E51)   Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2007/46*0368*09

E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2007/46*0368*10
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-A0-104
Anlage-Nr. :                13f
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805



G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K49)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
       Radmitte umzulegen.

Die Anlage 13f mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 67R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.02.2021