Seite 1
Seite 2
Seite 3
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-C0-104
Anlage-Nr. :                BB1
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        67R9805
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                               RONAL                                    RONAL
Montageposition:                          Vorderachse                           Hinterachse
Radausführung:                            67R9805.07                            67R9805.47
Radausführungskennz:                      67R9805.07                            67R9805.47
Radgröße:                                 8.0Jx19H2-N                           8.0Jx19H2-N
Rad-Einpresstiefe:                           25 mm                                   45 mm
Lochkreisdurchmesser:                       112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                      5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                     76,00 mm                              76,00 mm
Zentrierart:                           Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                             2 Ø76 Ø57                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                         800 kg                                  800 kg
 Reifenabrollumfang:                      2330 mm                         2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                 ZP50704     120 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                             e1*2007/46*2144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8.0Jx19H2-N, ET25 8.0Jx19H2-N, ET45
294 bis 299     Audi RS3 Sportback,     235/35R19 M+S     235/35R19 M+S     A02) bis A10)
                Limousine               A93a)                               BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-C0-104
Anlage-Nr. :                BB1
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-C0-104
Anlage-Nr. :                BB1
Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

Die Anlage BB1 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 67R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.06.2023