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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-C0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  67R9805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         67R9805.573
Radausführungskennz.:                                  67R9805.573
Radgröße:                                              8.0Jx19H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                        54 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      775 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 150 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3283 150 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-C0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      225/50R19                         A02) bis A10)
                                       N235)                             BF1)

                                        235/45R19

                                        235/50R19
                                        A01) K61)

                                        245/45R19

                                        255/45R19
                                        A01) K61)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           225/50R19                         A02) bis A10)
                (H247)                 N235)                             A11) BF2)

                                        235/50R19
                                        A01) K61)

                                        245/45R19

                                        255/45R19
                                        A01) K61)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           225/50R19                         A02) bis A10)
                (X247)                 N235)                             BF2)

                                        235/50R19
                                        A01) K61)

                                        245/45R19

                                        255/45R19
                                        A01) K61)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-C0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639                             e9*2001/116*0048*..
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/4                           L275
639/5                           e1*2007/46*0459*..
639/5                           L720
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     245/40R19                         A02) bis A10)
                (2. Generation W/V                                         BF3) E106) ER1) T98)
                639, Ausführungen mit
                kleinster
                Serienbereifung in
                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-C0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3283
       Anzugsmoment: 150 Nm

E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
      • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
      • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
      • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
      • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
      • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
       Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
       ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53269 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001138-C0-104
Anlage-Nr. :                26a
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R9805


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 26a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 67R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.06.2023