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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-B0-104
Anlage-Nr. :                44
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     67R0855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                       Vorderachse                           Hinterachse
Radausführung:                         67R0855.07                            67R0855.17
Radausführungskennz:                   67R0855.07                            67R0855.17
Radgröße:                              8½Jx20H2-N                            8½Jx20H2-N
Rad-Einpresstiefe:                       30 mm                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                    112 mm                                   112 mm
Lochzahl:                                   5                                        5
Mittenlochdurchmesser:                  76,00 mm                                  76,00 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                           3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                     800 kg                                    800 kg
 Reifenabrollumfang:                       2336 mm                         2336 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                         ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-B0-104
Anlage-Nr. :                44
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                           e1*2007/46*2017*..
G3L                           e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
85 bis 210      BMW 3er                225/35R20         225/35R20           A02) bis A10)
                (Heckantrieb)                            A94a) N235) T90)    A11) BF1)
                                       245/30R20         245/30R20           A02) bis A10)
                                                         A94a) N255) T90)    A11) BF1)
                                       255/30R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                       K01)              K04) T92)           A11) BF1)
                                       225/35R20         255/30R20           A01) bis A10)
                                                         K04) T92)           A11) BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                             e1*2007/46*2017*..
G3L                             e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
120 bis 210     BMW 3er                  225/35R20        225/35R20          A02) bis A10)
                (Allradantrieb)                           A94a) N235) T90)   A11) BF1)
                                         245/30R20        245/30R20          A02) bis A10)
                                                          A94a) N255) T90)   A11) BF1)
                                         255/30R20        255/30R20          A01) bis A10)
                                         K01)             K04) T92)          A11) BF1)
                                         225/35R20        255/30R20          A01) bis A10)
                                                          K04) T92)          A11) BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                             e1*2007/46*2017*..
G3L                             e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
250 bis 275     BMW M340i, M340d         255/30R20        255/30R20          A01) bis A10)
                (Allradantrieb)          K01)             K04) T92)          BF1)
                                         225/35R20        255/30R20          A01) bis A10)
                                                          K04) T92)          BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse      Hinterachse
                                        8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
155 bis 390     BMW 7er                 245/40R20        245/40R20         A02) bis A10)
                (Baureihe G11)                           A94)              A11) BF1) ER1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-B0-104
Anlage-Nr. :                44
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                             e1*2007/46*1906*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
235 bis 250     BMW 840d xDrive,         245/35R20 M+S    245/35R20 M+S      A02) bis A10)
                840i xDrive                               A94)               BF1)
                (Coupe 2-türer, Cabrio) 255/30R20 M+S     255/30R20 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94) T92)          BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C                             e1*2007/46*1906*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
390             BMW M850i xDrive         245/35R20 M+S    245/35R20 M+S      A02) bis A10)
                (Coupe 2-türer, Cabrio)                   A94)               BF1)
                                         255/30R20 M+S    255/30R20 M+S      A02) bis A10)
                                                          A94) T92)          BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
100 bis 210     BMW X3                 245/40R20         245/40R20           A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1) ER1)
                                       245/45R20         245/45R20           A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1) ER1)
                                       255/40R20         255/40R20           A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1) ER1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S       245/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1) EF0)
                                       245/45R20 M+S     245/45R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1) EF0)
                                       255/40R20 M+S     255/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-B0-104
Anlage-Nr. :                44
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
120 bis 210     BMW X4                 245/40R20         245/40R20           A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1) ER1)
                                       245/45R20         245/45R20           A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1) ER1)
                                       255/40R20         255/40R20           A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1) ER1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S       245/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1)
                                       245/45R20 M+S     245/45R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1)
                                       255/40R20 M+S     255/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                           e1*2007/46*1949*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       8½Jx20H2-N, ET30 8½Jx20H2-N, ET35
120 bis 250     BMW Z4                 225/35R20 M+S     225/35R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                BF1)
                                       235/30R20 M+S     235/30R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                BF1)
                                       245/30R20 M+S     245/30R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                BF1)
                                       255/30R20         255/30R20           A02) bis A10)
                                                         A94) N265)          BF1)
                                       255/30R20 M+S     255/30R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                BF1)
                                       225/35R20 M+S     245/35R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94a)               BF1) V00)
                                       235/30R20         255/30R20           A02) bis A10)
                                       N245)             A94) N265)          BF1) V00)
                                       235/30R20 M+S     255/30R20 M+S       A02) bis A10)
                                                         A94)                BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-B0-104
Anlage-Nr. :                44
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-B0-104
Anlage-Nr. :                44
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
       zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
       Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53268 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001118-B0-104
Anlage-Nr. :                44
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  67R0855


T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 44 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 67R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.07.2022